Rhein-Pfalz Kreis Acht Jahre Haft für Sexualtäter

Schifferstadt. Acht Jahre soll der 32-jährige Schifferstadter, der am 17. Januar auf einem Wirtschaftsweg in der Nähe der Joseph-Haydn-Straße in Schifferstadt eine Frau überfallen und zu sexuellen Handlungen gezwungen hatte, ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Frankenthal am Mittwoch entschieden. Außerdem wurde Sicherungsverwahrung angeordnet.

„Wir können nicht die Verantwortung dafür übernehmen, dass der Angeklagte nach einigen Jahren entlassen wird und erneut Sexualstraftaten begeht“, begründete der Vorsitzende Richter Michael Wolpert die Entscheidung für Sicherungsverwahrung. Im Mai 2013 war der gebürtige Ludwigshafener nach sieben Jahren Haft entlassen worden. Verurteilt worden war der Angeklagte, weil er im Mai 2006 eine Frau in einer Unterführung in Ludwigshafen überfallen und vergewaltigt hatte. Bevor das Gericht am Mittwoch sein Urteil sprach, hatte es sich ausführlich mit der Persönlichkeit des Angeklagten beschäftigt. Wesentlicher Aspekt dabei war, ob der Mann eine sadistische sexuelle Präferenz hat. Die Sexualität des Angeklagten sei nicht ausschließlich auf Sadismus ausgerichtet, doch habe er eine sadistische Nebenströmung, so Harald Dressing, Professor für Psychiatrie. Etwa die Hälfte seiner siebenjährigen Haft hatte der 32-Jährige in der Sozialtherapeutischen Haftanstalt Ludwigshafen verbracht. Wie zwei Mitarbeiter der Anstalt berichteten, war Schwerpunkt der Therapie die Gewaltbereitschaft des Angeklagten, der früher in der rechtsextremen Hooligan-Szene aktiv gewesen war. Eine Sexualtherapie sei nicht durchgeführt worden. Man sei davon ausgegangen, dass die Straftat im Mai 2006 eine Reaktion auf Kränkungen gewesen sei, die der Angeklagte in Beziehungen zu Frauen erfahren habe. Ebenso könnte die Tat Ausdruck einer Traumatisierung sein, weil seine Mutter ihn als Kind abgelehnt habe. Der Angeklagte habe zwar davon gesprochen, dass er mit Gewalt verbundene sexuelle Fantasien habe, doch später habe er gesagt, diese seien verschwunden. „Das ist gegen jede Erfahrung“, so Dressing. Es gebe zahlreiche Indizien, dass die Sexualität des Angeklagten teilweise auf Sadismus ausgerichtet sei. Ebenso würden zahlreiche Punkte dafür sprechen, dass er erneut Straftaten dieser Art begehe. Dressing verwies darauf, dass Sadismus nicht therapierbar sei. Es sei nur möglich, einen Weg zu finden, damit umzugehen oder das Sexualhormon abzubauen. Rechtsanwalt Gert Heuer sagte, dass der Übergriff im Januar nicht sadistisch, sondern sexuell motiviert gewesen sei. Sein Mandant habe aufgrund einer starken sexuellen Erregung die Kontrolle über seine Handlungen verloren. Der Übergriff auf die 51-Jährige Frau sei spontan gewesen. Eine Sicherungsverwahrung sei deshalb nicht angebracht, so Heuer. Er forderte eine Haftstrafe von sechs Jahren und acht Monaten. Das sahen Staatsanwalt Wolfgang Seifert und das Gericht anders. Der 32-Jährige habe eine sadistische Nebenströmung, die er nicht im Griff habe. Es bestehe latent die Gefahr, dass er erneut Sexualstraftaten begeht, denn der Übergriff in Schifferstadt war nur wenige Monate nach der Haftentlassung. Zudem war er zum Zeitpunkt der Tat auf Bewährung, absolvierte eine Therapie, und es habe kein Anlass für die Tat gegeben. Auch ähnelte sich der Ablauf der Übergriffe in Ludwigshafen und in Schifferstadt stark. Darum wurde neben der Haftstrafe von acht Jahren Sicherungsverwahrung angeordnet. Diese werde regelmäßig überprüft und könne auch wieder aufgehoben werden. (ann)

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