Pirmasens Vor der Rente in die Beratung gehen
Klaus Lehmann und Anton Zeitler sind Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung. Sie arbeiten ehrenamtlich und kostenlos. „Wann kann ich in Rente gehen, und wie viel Rente bekomme ich?“ Das sind die häufigsten Fragen, die den beiden gestellt werden.
Klaus Lehmann und Anton Zeitler sind von der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung auf sechs Jahre gewählte, ehrenamtliche Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung. Abwechselnd alle zwei Wochen beraten sie im Gewerkschaftshaus in der Alleestraße Versicherte in Fragen rund um Rente und Rehabilitation, geben Tipps und nehmen Anträge auf. Bei Gehbehinderten macht Lehmann auf Wunsch auch Hausbesuche. Das Angebot ist ein kostenloser Service der Rentenversicherung und entlastet die Versicherungsämter der Stadt und der Verbandsgemeinden. Früher nannte man die Berater im Bereich der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz „Versichertenälteste“. Dass die Beratung im Gewerkschaftshaus stattfindet, hat „logistische Gründe“, sagt Lehmann im Gespräch mit der RHEINPFALZ, mit der Gewerkschaft habe das nichts zu tun. Lehmann (68 Jahre) und Zeitler (65 Jahre) sind Rentner. Lehmann, aufgewachsen in Nordrhein-Westfalen, gelernter Maschinen-Hauer (Maschinenschlosser unter Tage im Bergbau), engagierte sich früh im Betriebsrat und in der Gewerkschaft und war zuletzt Bezirksleiter der IG BCE (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Erden) in Pirmasens. Als Gewerkschaftler beriet er unter anderem Betriebsräte im arbeits- und sozialrechtlichen Bereich. Zwölf Jahre war er Mitglied in der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung, seit 2005 ist er ehrenamtlicher Rentenberater, und bis Ende des Jahres ist er noch ehrenamtlicher Richter beim Landessozialgericht in Mainz. Zeitler, aufgewachsen in der Vorderpfalz, gelernter Kfz-Mechaniker, arbeitete 20 Jahre Schicht in der BASF und war zwölf Jahre freigestellter Betriebsrat. Er war Stellvertreter in der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung, war im Verwaltungsrat der Krankenkasse, für 15 Jahre ehrenamtlicher Richter beim Sozialgericht Speyer, und seit 2010 ist er ehrenamtlicher Rentenberater. Die häufigsten Fragen, mit denen Versicherte zu ihm kommen, sind: „Wann kann ich in Rente gehen und zu welchen Bedingungen? Habe ich 45 Jahre voll (für die Rente ab 63 ohne Abschläge)? Und wie viel Rente bekomme ich?“, erzählt Zeitler. Oder auch: „Ich habe ewig keine Nachricht von der Rentenversicherung bekommen.“ Dann beantrage er eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung, sagt Zeitler. Lehmann pflichtet bei: Die häufigste Frage sei: „Wann kann ich in Rente gehen?“. Bei der Kontenklärung sei es wichtig, dass Zeiten der Berufsausbildung, des Mutterschutzes und der Schwangerschaft angegeben und als solche gekennzeichnet seien und Lücken im Versicherungsverlauf geschlossen werden, sagt Lehmann. Auch wegen eines Antrags auf Reha-Maßnahmen kämen die Leute, wenn sie wegen ihrer Krankheit nicht mehr im Beruf arbeiten können, da Rehabilitation vor Rente gehe. Wichtig sei hier aber der richtige Zeitpunkt, zu dem der Antrag gestellt wird, sagt Lehmann. Darauf achte er auch. Einen erheblichen Teil ihrer ehrenamtlichen Arbeit als Rentenberater stellt bei beiden das Ausfüllen der Anträge auf Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen- und Altersrente dar. Und auf Grundsicherung beim Sozialamt. Die Rentenversicherung weise Versicherte, deren Rente weniger als die Grundsicherung beträgt, auf diese Möglichkeit hin, sagt Lehmann. Rentenanträge müssten persönlich gestellt und beglaubigt werden. Als Rentenberater dürfen sie den Antrag beglaubigen, sagt Lehmann. Einen Nachfrageboom habe es gegeben, als die Rente mit 63 Jahren eingeführt wurde für Versicherte mit 45 Beitragsjahren und bei der Mütterrente. Durch die Zusatzpunkte für Kinder und eventuell eine geringe Zuzahlung könnten Mütter die Wartezeit von fünf Jahren erfüllen und einen Rentenanspruch erwerben, auch wenn sie ansonsten keine Rentenanwartschaften hätten. Viele wüssten auch nicht, dass die Pflege von Ehepartner, Vater oder Mutter bei der Krankenkasse angemeldet werden muss, damit diese für den Pflegenden Beiträge zur Rentenversicherung zahlt, die sich je nach Pflegegrad staffeln. Und man müsse aufpassen, wer als Pflegender angemeldet ist, weiß Zeitler. Lehmann ergänzt: Seit diesem Jahr könnten Rentner, die Angehörige pflegen, durch die Beiträge, die die Krankenkasse an die Rentenversicherung für die Pflege zahlt, zusätzliche Rentenpunkte ansammeln. Keine Auskunft geben die ehrenamtlichen Rentenberater hingegen zu Fragen der Versteuerung, zu Krankenkassenbeiträgen und genauer Rentenhöhe. Aus Gründen des Datenschutzes hätten sie keinen Zugriff auf die Rentenkonten. Sie könnten nur die vorläufige Rentenauskunft der Rentenversicherung bewerten, sagt Zeitler. Lehmann ergänzt, wichtig sei für sie der Versicherungsverlauf, wo und wie der Versicherte gearbeitet habe. Diesen könnten sie bei der Rentenversicherung anfordern. Der Hochrechnungszettel, den die Versicherten zugesandt bekämen, sei hingegen „auf Hypothesen angelegt“ und „nur ein Hinweis“.