Pirmasens
Verbotenes im Tabakladen: Verhandlung gegen Pirmasenserin
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat die Inhaberin eines Pirmasenser Tabakladens angeklagt, „fahrlässig ein nicht sicheres Lebensmittel in den Verkehr gebracht“ zu haben. Die 39-Jährige soll im April 2025 ein Nikotinpulver in kleinen Beuteln in ihrem Geschäft zum Kauf angeboten haben. Das Produkt wird oral aufgenommen und enthält keinen Tabak. Laut Anklage ist es als „gesundheitsschädliches Lebensmittel nicht verkehrsfähig“, dürfe also nicht verkauft werden.
Verteidiger Jan-Philipp Schmidt räumte vor dem Amtsgericht Pirmasens für seine Mandantin ein, dass das beanstandete Produkt bei einer Kontrolle durch die zuständige Kreisverwaltung im Laden vorrätig war. Die Angeklagte erzählte, wie es dazu kam: Ihr Großhändler habe ihr zwei Muster gratis geliefert. Auf den Hinweis eines Kunden, es gebe auch noch welche mit Geschmack, habe sie auch welche bestellt. Sie habe gedacht, wenn es der Großhändler bringt, wird er sich damit befasst haben und es gehe in Ordnung.
Auf ihre Nachfrage habe er ihr versichert, es sei Kautabak, da sei nichts zu beanstanden, sagte die Einzelhändlerin. Sie betonte, sie habe den Anspruch, alles richtig zu machen, und gehe Konflikten aus dem Weg. Sie Sache belaste sie sehr.
Staatsanwaltschaft: Pflicht zu prüfen
Weiter gab die Frau an, bei jener Kontrolle der Kreisverwaltung habe ihr der Kontrolleur zunächst gesagt, es müsse noch geprüft werden, ob das Produkt verkauft werden dürfe. Als sie einige Monate später nachgefragt habe, habe es eine erneute Kontrolle gegeben und es habe geheißen, der Verkauf sei verboten worden und die Kreisverwaltung gebe die Sache an die Staatsanwaltschaft ab.
Der Staatsanwalt aus Bad Kreuznach belehrte die Angeklagte, sie sei ihrer Pflicht, Produkte sorgfältig zu prüfen, nicht nachgekommen. Vorsatz wurde ihr nicht vorgeworfen. Ein Angebot, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, hatte sie nicht angenommen. Die Richterin fügte an: Fahrlässigkeit sei schnell erfüllt. Sie wies darauf hin, dass im Internet darüber diskutiert werde, ob Nikotinbeutel gesundheitsschädlich seien.
Verfahren vorläufig eingestellt
Schließlich hat das Gericht mit Einverständnis von Staatsanwalt und Verteidigung das Strafverfahren gegen die 39-Jährige vorläufig eingestellt. Wenn die Frau 1000 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege Zweibrücken bezahlt hat, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Das hätte – im Hinblick auf ihre Zuverlässigkeit im Gewerberecht – den Vorteil, dass sie nicht vorbestraft wäre.