Pirmasens Umgehung Niedersimten: „Land muss liefern“

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Das Land müsse in Sachen Umgehung Niedersimten liefern, nicht die Stadt. Oberbürgermeister Bernhard Matheis verwahrte sich gestern gegen Vorwürfe aus Niedersimten, wonach er zu wenig für die Umgehung getan hätte. Im Gegenteil, es sollten keine planungsrechtlichen Schnellschüsse gemacht werden, um nicht wie bei der Mittelrheinbrücke vom Land dann für die Finanzierung der Umgehung in die Pflicht genommen zu werden.

In Niedersimten waren Forderungen laut geworden, unter anderem von städtischer Seite könnte mehr für die Umgehung gemacht werden, indem die favorisierte Querspange von der L 600 bis zur L 484 in den Raumordnungsplan eingetragen werden sollte. Das meinte auch Verkehrsstaatssekretär Andy Becht und der Vertreter des Landesbetriebs Mobilität. „Das können sie gar nicht“, meinte dazu Hans-Günther Clev, leitender Planer der Planungsgemeinschaft Westpfalz. „Das muss von oben nach unten geregelt werden.“ Das Land müsse, so Clev, erst im Landesentwicklungsprogramm (LEP) die L 484 von der derzeitigen Route durch Niedersimten über die zu bauende Querspange zur L 600 verlegen und von dort wieder zurück auf die L 484 zwischen Niedersimten und Pirmasens zurückführen. Zwei Umgehungsstraßen wären also nötig, wenn die überregionale Funktion der Landesstraße 484 erhalten bleiben soll. Die andere Variante wäre die Brücke zur Blocksbergstraße. Von dort aus würde dann die L 484 durch die Stadt weitergeführt. Erst nach einer Änderung im LEP könne der Raumordnungsplan angepasst werden. Würde jedoch die Planungsgemeinschaft die Querspange in ihre Planung aufnehmen, bliebe die L 484 durch Niedersimten als überregionale Verbindung planungsrechtlich erhalten und das Land könnte fragen, wer die nur regionale Funktionen erfüllende Umgehung denn bezahlen soll. Das Land ist nur für überregionale Verbindungen zuständig, erläuterten Clev und Matheis weiter. Damit wäre unter Umständen eine ähnliche Situation wie bei der Mittelrheinbrücke zwischen St. Goar und St. Goarshausen entstanden, warnte Matheis. Hier weigert sich das Land als Finanzier und Bauherr aufzutreten, da dies nur eine Verkehrsverbindung mit lokaler Bedeutung sei. Die zwei Landkreise sollen die Brücke zahlen, das Land beteiligt sich nur mit einem Zuschuss, der zudem aus dem kommunalen Finanzausgleich fließen würde, wie Matheis erläuterte. Zum Bau einer Umgehungsstraße für Niedersimten sei ebenso wie für die Umgehung Obersimten keine Eintragung in den Raumordnungsplan nötig. Wenn das Land die Umgehung wolle, könne es problemlos die Querspange planen und bauen sowie gleichzeitig das Landesentwicklungsprogramm passend machen mit einer neuen Verkehrsführung für die L 484. „Wenn der politische Wille da ist, können sie das parallel machen“, so Clev. Im übrigen habe die Stadt Pirmasens bereits 2011 die Aufnahme der Umgehungsstraße in den Raumordnungsplan beantragt, versicherte Clev gestern. Dies sei damals jedoch von der Planungsgemeinschaft Westpfalz abgelehnt worden, da noch keine Planung dafür existiert und lediglich eine Diplomarbeit vorliege. |kka

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