Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Sexualisierter Chat mit schlimmen Folgen: 45-Jähriger schrammt an Gefängnis vorbei

Über das Handy hatte der Mann Kontakt zu der 13-Jährigen aufgenommen.
Über das Handy hatte der Mann Kontakt zu der 13-Jährigen aufgenommen.

Schlimme Folgen für die ganze Familie hatte der Chat eines erwachsenen Mannes mit einem 13-jährigen Mädchen. „Er hat ihr Leben versaut“, klagte die Mutter vor Gericht.

Auf der Anklagebank des Pirmasenser Schöffengerichts saß am Dienstag ein 45 Jahre alter Pirmasenser. Im Mai 2024 hatte der Mann über eine Internetplattform Kontakt mit einem damals 13-jährigen Mädchen und befragte sie zum Thema Sex und zu ihrer Unterwäsche. Er wolle sie „zum Kuscheln“ treffen. Damit wollte er laut Anklage die Möglichkeit zum sexuellen Missbrauch des Mädchens schaffen. Soweit kam es aber nicht. Die Mutter der 13-Jährigen unterband den Kontakt und chattete selbst mit dem Mann, ohne dass er vom Wechsel seiner Chatpartnerin wusste. Im Juni 2024 sandte er zweimal intime Fotos und Nachrichten mit kinderpornografischem Inhalt.

Der Angeklagte räumte die Tat über seinen Verteidiger ein. Er leide seit seiner Studienzeit an einer psychischen Erkrankung mit narzisstischer Persönlichkeitsstörung und stehe unter Betreuung, war zu hören. Damals habe er sein Medikament abgesetzt und sei „völlig neben der Spur gewesen“. Drogen habe er auch genommen und nehme immer noch welche, gab er an. Er bedauerte sein Verhalten und entschuldigte sich.

Mädchen traut sich nicht mehr auf die Straße

Aber der Nebenklagevertreter, der die Geschädigte vertritt, wies die Entschuldigung zurück. Ihr Anwalt und ihre Mutter wiesen auf die erschreckenden Folgen für das Kind und die ganze Familie hin. Das Mädchen heule nur noch, leide unter Depressionen, traue sich nicht mehr auf die Straße und habe Angst vor männlichen Personen. In einer Zeit, in der sie sich auf ihre Schulbildung konzentrieren sollte, würden sich ihre Fehlzeiten in der Schule häufen. Es sei schwierig, für eine psychologische Behandlung einen Platz in der Tagesklinik zu bekommen, klagte die Mutter der Geschädigten.

Das Schöffengericht hat den nicht vorbestraften 45-Jährigen wegen Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes, versuchten Besitzes von Kinderpornos und versuchten Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die es auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt hat. Als Bewährungsauflage muss der Mann 300 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten, jährlich vier Urin- oder Haarproben abgeben und er erhält einen Bewährungshelfer.

Mit Bauchweh zur Bewährung

Die entscheidende Frage in diesem Verfahren war: mit oder ohne Bewährung? Staatsanwalt und Verteidiger hatten sich „mit viel Bauchweh“ und „mit Bedenken“ für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Hingegen sah der Nebenklagevertreter keine positive Sozialprognose, da der Mann weiter Drogen nehme. Das Gericht verhängte mit zwei Jahren eine Strafe, die nach dem Gesetz gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Mit der Bewährungszeit von fünf Jahren wählte es aber ihre längstmögliche Dauer. Es sei seine „allerletzte Chance“, warnte der Vorsitzende Richter den Angeklagten. Wenn man nur die kleinste Drogenmenge bei ihm finde, er weiter konsumiere oder er versuche, um die Sozialstunden herumzukommen, könne die Aussetzung zur Bewährung widerrufen werden. Der 45-Jährige nahm das Urteil an. Staatsanwaltschaft und Nebenklage können aber noch Rechtsmittel einlegen.

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