Rodalben RHEINPFALZ Plus Artikel Schlägerei am Bahnhof Rodalben: Gericht spricht zwei Angeklagte frei

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Zwei Männer werden wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Aber Zeugen sagen: „Die Angeklagten sind es nicht“. Wie kann es dazu kommen?

Am Bahnhof in Rodalben kam es im Juni vergangenen Jahres zu einer Schlägerei, bei der ein 35-jähriger Mann aus Pirmasens zahlreiche Blutergüsse erlitt und zwei Zähne verlor. Vor dem Amtsgericht in Pirmasens schilderte der Mann, er habe mit mehreren Bekannten am Bahnhof gesessen, als zwei Mädchen einen von ihnen wegen „irgendwelcher Probleme“ angesprochen hätten. Die Mädchen seien danach weggegangen, der Angesprochene sei ihnen gefolgt; eines der Mädchen habe mit seinem Vater telefoniert.

Kurz darauf seien zwei Männer erschienen, von denen einer nach seiner Tochter gefragt habe. Er habe helfen wollen und gefragt, wer die Tochter sei, berichtete der 35-Jährige. Ohne Vorwarnung sei er ins Gesicht geschlagen worden. Es habe eine Rangelei gegeben, er sei zu Boden gegangen und drei Männer hätten auf ihn eingetreten. Ob es die Angeklagten waren, könne er nicht sicher bestätigen, betonte er. Kollegen hätten ihm im Nachhinein die Namen der Angeklagten als Täter genannt. Für ihn sei klar gewesen, dass einer der Männer der Vater war, der nach seiner Tochter gefragt hatte.

Zeugin ist sich sicher

Eine 26-jährige Zeugin, die sich ebenfalls mit Bekannten am Bahnhof aufhielt, sagte aus, dass drei Männer aus einem Taxi gestiegen seien. „Die Angeklagten sind es nicht“, betonte sie ungefragt. Einer der Männer habe nach seiner Tochter gefragt, anschließend sei es zu einer Schlägerei gekommen. Sie sei mit den Männern in Richtung Brücke gegangen, wohin zuvor ein Mädchen mit dem genannten Namen gelaufen sei. Dort habe es eine zweite Eskalation gegeben.

Die beiden Angeklagten im Alter von 58 und 30 Jahren bestritten zu Beginn der Verhandlung, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Sie hätten sich nicht in Rodalben aufgehalten, sondern zu Hause. Den Geschädigten hätten sie auch gar nicht gekannt. Da den Angeklagten die Tat nicht nachgewiesen werden konnte, plädierten sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger auf Freispruch. Das Gericht folgte dem und sprach beide frei.

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