Fußball
Rumbach schon aufgestiegen? Großer Ärger in Contwig
Hat die SG Contwig/Stambach als Vizemeister der Fußball-C-Klasse West das Recht, nach erfolgreich bestrittenen Entscheidungsspielen gegen den Zweiten der C-Klasse Ost in die B-Klasse aufzusteigen oder nicht? Das ist nach Ende der Meisterschaftsrunde in den beiden C-Klassen des Kreises Pirmasens/Zweibrücken die entscheidende Frage.
Eine Antwort lieferte am Freitagnachmittag, also knapp zwei Tage vor Saisonende in den untersten Klassen, der Südwestdeutsche Fußballverband (SWFV). Und die lautet nein. Der SWFV bezieht sich auf Paragraf 22, Nummer 2 der Spielordnung, nach der zweite Mannschaften nur in die Spielklasse unter der ersten Mannschaft aufsteigen können. Und mit dem SC Stambach spielt bereits ein Team der SG in der B-Klasse West.
Rumbachs Anfrage bringt die Sache ins Rollen
Beim SV Palatia Contwig sieht man die Dinge anders, wie deren Spielleiter Christoph Wolf erklärt. Denn in Paragraf 23 Abschnitt f steht, dass nach Beendigung einer Spielgemeinschaft (was für die SG Contwig/Stambach nach einem Aufstieg zutreffen würde) der federführende Verein (Contwig) den Platz der SG einnehmen kann. Also könnte Palatia Contwig II B-West-Mitglied werden, denn ihre erste Mannschaft spielt nächste Saison in der Bezirksliga. Und genau deshalb will Contwig gegen die Entscheidung des SWFV vorgehen.
Der Ball kam in diesem speziellen Fall ins Rollen, weil der TuS Rumbach beim SWFV anfragte, ob die SG Contwig/Stambach aufstiegsberechtigt ist. Wenn Contwig/Stambach dies nicht wäre, entfallen die Aufstiegsspiele gegen Rumbach und der TuS stiege ohne Umweg in die B-Klasse auf, denn der Drittplatzierte der C-Klasse West, der SVN Zweibrücken II, hat kein Nachrücker-Aufstiegsrecht.
Contwiger fühlen sich „massiv im Stich gelassen“
„Wir fühlen uns vom SWFV massiv im Stich gelassen“, klagte Wolf auf Nachfrage, denn sein Verein habe vor Beginn dieser Saison eigens beim Verband nachgefragt, ob eine Spielgemeinschaft aus Stambach und Contwig aufstiegsberechtigt sei. Die Antwort, die Contwig erhalten habe, habe ja gelautet, versichert Wolf. Darauf habe man sich verlassen. Nun kam das schriftliche Nein hinterher.
Wolf führte weiter aus, dass nach dem Spieljahr 2023/24 bei gleicher geltender Spielordnung aus der SG Lemberg/Winzeln heraus der SV Lemberg II von der C- in die B-Klasse aufsteigen durfte.
SWFV sagt: „Rechtslücke in unserer Satzung“
„Das könnte ein Fehler gewesen sein“, sagte dazu Marc-Kevin Schaf, Vorsitzender des SV Lemberg und Präsidiumsmitglied im SWFV. Jedoch habe sich im vorigen Jahr in dieser identischen Situation niemand „beschwert“ oder eine Anfrage beim SWFV gestellt. Schaf: „Es gab keine Problemstellung, keiner hatte etwas gemerkt. Ich sehe da eine Rechtslücke in unserer Satzung, die behoben werden muss.“
Gleicher Meinung ist auch Reiner Ehrgott, der Vorsitzende des Fußballkreises Pirmasens/Zweibrücken, der erst Mitte der vorigen Woche von Rumbachs Anfrage in Kenntnis gesetzt wurde. Das nun den beteiligten Vereinen vorliegende Schreiben des SWFV sei ihm erst am Freitagnachmittag zugegangen. Ehrgott hatte die Entscheidungsspiele bereits für den 24. und 30. Mai terminiert.
Der Fall bleibt eine Hängepartie. Contwig hat angekündigt, mit allen Mitteln gegen die Entscheidung vorzugehen.