Pirmasens Richterin ermutigt Angeklagten

Das Amtsgericht Pirmasens hat am Montag das Verfahren wegen unerlaubten Drogenbesitzes gegen einen 31-Jährigen aus Pirmasens im Hinblick auf ein laufendes Berufungsverfahren in anderer Sache vorläufig eingestellt.
Polizeibeamte hatten bei der Durchsuchung einer Wohnung im Winzler Viertel am 30. Mai ein Tütchen mit 4,6 Gramm Amphetamin gefunden. Zweifelhaft blieb aber, ob es die Wohnung des Angeklagten war beziehungsweise ob er sie nutzte. Der 31-Jährige gab an, er wisse nicht, wo „das Zeug“ herkommt. Ab Mai habe er eine Alkohol-Entgiftung und –Therapie gemacht und habe eine Arbeitsstelle in der Vorderpfalz in Aussicht. Seit vergangenem Jahr sei er kaum in seiner Wohnung gewesen. Er habe bei seiner Freundin gewohnt. Diese habe seine Post geholt und nach dem Rechten geschaut. Hinter der Abschlusstür des Dachgeschosses in einem Mehrfamilienhaus habe es zwei Wohnungen gegeben. Er habe die linke angemietet. Die rechte habe keine Abschlusstür gehabt. Er hätte eigentlich in die rechte umziehen wollen. Weil es dafür aber nichts Schriftliches mit dem Vermieter gegeben habe, sei er in der linken geblieben. Eines Tages sei das Schloss ausgetauscht gewesen, obwohl seine Möbel noch dringestanden hätten. Diese Angaben bestätigte seine Freundin. Anfang Mai sei die rechte Wohnung voller Müll gewesen, darunter auch Verpackungen von Babynahrung. Der 31-Jährige habe nur die linke Wohnung genutzt, nur in dieser Wohnung sei sie gewesen, sagte sie. Ihr Freund sei aber wegen seines Alkoholkonsums körperlich nicht in der Lage gewesen, ihre Wohnung zu verlassen. Sie habe ihn mit Alkohol versorgt, gestand sie. Ein Polizeibeamter hingegen sagte aus, die Polizei habe das Tütchen mit dem Amphetamin in der rechten Wohnung, die ohne Eingangstür, in einem Karton mit Papiermüll gefunden. Der Vermieter habe ihnen die rechte Wohnung, die verlassen gewirkt habe, als die des Angeklagten genannt. Der 73-jährige Vermieter behauptete am Montag, sein Mieter sei im Januar von der linken in die rechte Wohnung umgezogen. Dies sei aber im Mietvertrag nicht vermerkt worden. Andere Hausbewohner hätten ihm mitgeteilt, der 31-Jährige halte sich selten im Haus auf. Die Richterin befand, der Angeklagte mache einen „sehr guten Eindruck“. „Gehen Sie den Weg weiter. Ziehen Sie weg“, sagte sie. Sie wolle ihm dies derzeit „nicht verbauen“.