Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Prozess: Fast übers Geländer gestürzt worden

Die unschöne Szene spielte sich in diesem Parkhaus ab.
Die unschöne Szene spielte sich in diesem Parkhaus ab.

Vor fast drei Jahren sollen vier junge Männer versucht haben, einen anderen jungen Mann bei einer körperlichen Auseinandersetzung über ein Geländer zu werfen. Wegen gefährlicher Körperverletzung verwarnte das Jugendschöffengericht Pirmasens deshalb am Montag einen heute 20-Jährigen.

Die vier jungen Männer hielten sich am Tattag – es war der Geburtstag des Angeklagten – gegen 21.45 Uhr im Parkhaus in der Schäferstraße auf. Ein junger Anwohner soll die Männer aufgefordert haben zu gehen, was die nicht wollten. Laut Anklage soll einer der Männer dem Anwohner einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Als der sich wehrte und flüchten wollte, sollen weitere Männer aus der Gruppe – auch der Angeklagte – auf ihn eingeschlagen und auf den Kopf des am Boden Liegenden eingetreten haben. Schließlich sollen die vier den Mann eine Treppe hinuntergedrängt, ins Gesicht getreten und versucht haben, ihn über ein Geländer zu werfen. Der Mann konnte sich aber festhalten. Erst als die Polizei eintraf, sollen die vier von ihrem Opfer abgelassen haben. Der Mann erlitt diverse Prellungen, ein Schädel-Hirn-Trauma sowie eine Halswirbelsäulen-Torsion und musste im Krankenhaus stationär behandelt werden.

Der Angeklagte behauptete vor Gericht, die anderen hätten sich gegenseitig herumgeschubst. Aber er habe den späteren Geschädigten nicht geschlagen oder getreten. Im Gegenteil, er und einer der Kollegen seien dazwischen gegangen und hätten die Streitenden trennen wollen, was aber nicht gelungen sei. Von einem versuchten Wurf übers Geländer wisse er nichts.

Die Richterin informierte den Angeklagten, dass sein Bekannter in seiner Gerichtsverhandlung zugegeben habe, dass er den Mann geschlagen habe. Und alle drei Männer seien wegen der Tat rechtskräftig verurteilt worden. Nach einer Beratung mit seinem Verteidiger räumte er ein, dass er das Opfer getreten und einmal auf die Schulter geschlagen habe. Der Haupttäter habe nicht aufgehört. Die Polizei habe sogar den Taser gegen ihn einsetzen müssen.

Das Jugendschöffengericht verwarnte den 20-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung. Er muss 60 Sozialstunden verrichten und wurde für zehn Monate der Betreuung und den Weisungen des Pfälzischen Vereins für soziale Rechtspflege unterstellt – wie von der Staatsanwältin gefordert. Weil er zur Tatzeit stark alkoholisiert war, ging das Gericht von verminderter Schuldfähigkeit aus. Aufgrund der vielen Brüche in seinem Leben und seiner derzeit planlosen Situation wendete das Gericht Jugendstrafrecht auf die Tat an. Er habe nur mitgewirkt, sei aber nicht der Haupttäter gewesen, erkannte das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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