Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Pirmasens: Welche Erfahrungen das Ordnungsamt bei Kontrollen wegen Corona macht

Das Ordnungsamt ist in der Stadt unterwegs.
Das Ordnungsamt ist in der Stadt unterwegs.

Die Geschäfte dürfen nicht mehr öffnen. Der Betrieb von Restaurants ist extrem eingeschränkt. Die Spielplätze geschlossen. Die Stadt Pirmasens will mit diesen Schritten eine weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindern. Das Ordnungsamt kontrolliert die Auflagen – und greift notfalls hart durch.

OB Markus Zwick und der für Ordnung zuständige Beigeordnete Denis Clauer haben sich am Donnerstag noch bei einer gemeinsamen Streife mit dem Ordnungsamt in der Stadt ein Bild der Lage gemacht.

Der Streckpark kann kürzer geöffnet werden

Mittlerweile hat sich der gesamte Stadtvorstand vorsichtshalber in häusliche Quarantäne begeben. Die RHEINPFALZ konnte jedoch mit Clauer über die Kontrollen des Ordnungsamtes telefonisch reden. Nur vereinzelt seien gruppen von Jugendlichen angetroffen worden, berichtet Clauer. Die seien jedoch vom Ordnungsamt darauf hingewiesen worden, dass sie ihr Treffen beenden sollen. Das sei vor allem im Streckpark und im Neufferpark der Fall gewesen. Beide Bereiche werden nun vom Ordnungsamt verstärkt kontrolliert. Clauer kann sich vorstellen, die Öffnungszeiten des Streckparks zusätzlich zu begrenzen, falls dies nötig sei.

Noch keine Ordnungsgelder verhängt

Er habe aber das Gefühl, dass „die Leute vernünftig sind“. Die Geschäftsleute hätten alle entsprechend der Anordnung reagiert. Im ein oder anderen fall habe es noch Unsicherheiten gegeben. Etwa bei einer Bäckerei, die noch ihr Stehcafé geöffnet hatt. Mit Gesprächen sei jedoch alles geklärt worden, so Clauer. Ordnungsgelder musste die Stadt noch nicht verhängen, informiert er. Allerdings betont er auch, dass er entschlossen sei durchzugreifen, wenn jemand vorsätzlich gegen die strengen Auflagen verstoße: „Der Ernst der Lage sollte jedem klar sein.“

Mehr Personal für den Vollzugsdienst

Mit Blick auf weitere Einschränkungen, wie etwa eine Ausgangssperre, sagt Clauer: „Wir sind gewappnet.“ Konkret bedeutet das: Die Stadtverwaltung hat den Vollzugsdienst personell aufgestockt. „Verstöße werden rigoros unterbunden“, kündigt Clauer an. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hatte die Stadt am Dienstag eine Allgemeinverfügung erlassen, die in den Alltag der Bürger stark eingreift. Die Maßnahme soll eine weitere Ausbreitung der Pandemie verlangsamen. Das Papier verbietet unter anderem Veranstaltungen und sieht darüber hinaus die Schließung von Geschäften und Einrichtungen vor. Davon betroffen sind etwa Kinos, Kneipen, Fitnessstudios und Museen. Für Speisegaststätten gibt es ebenfalls Einschränkungen. Zudem sind größere Feierlichkeiten im Privaten untersagt.

Das Ordnungsamt als zuständige Behörde kontrolliert, ob die Regelung eingehalten wird. Dazu wurde der kommunale Vollzugsdienst personell aufgestockt. Die fünf Beamten werden unter anderem durch Mitarbeiter aus der Straßenverkehrsbehörde und der Abteilung Vollstreckung unterstützt. „Im gesamten Stadtgebiet und den Ortsbezirken muss mit verstärkten Kontrollen gerechnet werden“, sagt Clauer. Er schloss nicht aus, dass es in Einzelfällen auch gemeinsame Einsätzen mit der Polizei geben wird und betont.

Der Schwerpunkt liege dabei nicht nur auf den Bereichen Einzelhandel und Gastronomie, sondern auch auf städtischen Parkanlagen. „Wir setzen zunächst auf verstärkte Präsenz der Ordnungskräfte in der Öffentlichkeit und die Vernunft der Menschen“, so Clauer. Wo es nötig sei, würden die Bürger direkt angesprochen werden.

Bußgelder bis 25.000 Euro möglich

„Wer sich nicht an die Regeln hält, dem drohen Sanktionen“, verweist der Beigeordnete er auf die Allgemeinverfügung. Darin heißt es, dass Verstöße gegen die Anordnung die zu einer Ansteckung führen eine strafbare Handlung darstellen. Das kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro beziehungsweise sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.

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