Pirmasens Pirmasens/K-Town: Bauverwaltung und US-Militär streiten über Baumaßnahmen

Der Umzug der medizinischen Nachschubeinheit von der Husterhöhe nach Kaiserslautern ist vorerst um 30 bis 60 Tage aufgeschoben.
Der Umzug der medizinischen Nachschubeinheit von der Husterhöhe nach Kaiserslautern ist vorerst um 30 bis 60 Tage aufgeschoben.

Der Umzug der amerikanischen medizinischen Nachschubeinheit (USAMMCE) von der Husterhöhe nach Kaiserslautern verzögert sich. Grund dafür sind Unstimmigkeiten zwischen der deutschen Bauverwaltung und den US-Streitkräften über die Baumaßnahmen der Amerikaner in K-Town.

Die amerikanischen Militärs wollen auf der Liegenschaft Kaiserslautern Army Depot (KAD) gegenüber der Panzerkaserne sechs bestehende Gebäude für USAMMCE-Europe durch Umbau und Modernisierung herrichten (wir berichteten). Der Umzug der Pirmasenser nach Kaiserslautern sollte im Juli stattfinden, verschiebt sich jetzt aber vorerst um 30 bis 60 Tage. Dies war am Rande der Ehrungsfeier für deutsche Zivilbeschäftigte bei USAMMCE von Amerikanern zu hören. Betroffen von dem Umzug sind rund 290 Zivilarbeitnehmer, die derzeit noch auf der Husterhöhe arbeiten und nun für ihrem Umzug nach Kaiserslautern eine Schonfrist bekommen. Dem zuständigen Amt für Bundesbau liegen allerdings keine Informationen dazu vor, inwiefern Umzugspläne ausgesetzt werden beziehungsweise für wie lange. Zum Hintergrund des „verhinderten“ Umzuges erläuterte die deutsche Behörde, dass Baumaßnahmen für die US-Gaststreitkräfte gemäß Artikel 49 Zusatzabkommen des NATO-Truppenstatuts durch die für Bundesbauaufgaben zuständigen deutschen Behörden im sogenannten Auftragsbauverfahren durchgeführt werden. In bestimmten Fällen könnten die Streitkräfte Baumaßnahmen in Eigenregie durchführen (sogenanntes Truppenbauverfahren). Die Möglichkeit solcher Baumaßnahmen sei beispielsweise bei Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten gegeben. Allerdings bestünden hin und wieder zwischen US- und deutscher Bauverwaltung unterschiedliche Auffassungen darüber, was im Rahmen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten und folglich als Truppenbaumaßnahmen durchgeführt werden könne. „Das ist auch hier der Fall.“ Während die Amerikaner ihre Arbeiten als „zulässige Truppenbaumaßnahmen“ bewerten, sei die deutsche Seite nicht dieser Meinung. Der Pressesprecher des Amts: „Die Vorgehensweise kann von Seiten des Amts für Bundesbau nicht mitgetragen werden.“ Bislang sei nicht geklärt, „ob und gegebenenfalls welche öffentlich-rechtlichen Belange zum Bau beziehungsweise in der Folge zur Inbetriebnahme der Gebäude zu berücksichtigen sind.“ Dass der Dissens inzwischen auch Berlin und Washington beschäftigen würde, wie ebenfalls kolportiert wurde, hält das Bundesbau-Amt für übertrieben. Im Gegenteil: Das Amt und die beim Bauen beteiligten Dienststellen auf US-Seite würden seit mehreren Jahrzehnten erfolgreich zusammenarbeiten, um bedeutsame Bauprojekte im Wert von vielen Millionen Euro jährlich abzuwickeln. „Vor dem Hintergrund dieser Partnerschaft versuchen beide Seiten auch in dieser Situation eine einvernehmliche Lösung möglichst auf unterer Ebene herbeizuführen“, so das Amt für Bundesbau.

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