Pirmasens Nachbar reibt sich an Stadtgärtnerei

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Die Stadtgärtnerei muss mit ihren Arbeitern und Maschinen einen Abstand von 150 Metern zu einem Nachbarn einhalten. Das ist das Ergebnis einer gestrigen Gerichtsverhandlung vor Ort am Rauschebrunnen. Der Kläger wird jedoch wohl nicht komplett seine Forderungen erfüllt bekommen, da dies zu sehr in die Betriebsabläufe der Gärtnerei eingreife, wie das Gericht betonte.

Gekauft hatte der Pirmasenser das Grundstück mit Haus am Rauschebrunnen 2008. Damals sei er noch berufstätig gewesen und habe von den lärmenden Aktivitäten der Stadtgärtner nichts mitbekommen, erzählte er gestern bei dem Gerichtstermin, der vom Verwaltungsgericht Neustadt vor Ort verlegt worden war. Das änderte sich 2010. Seitdem war der Mann immer auf dem Gelände und fühlte sich zusehends von den Baggern, Kippladern und Häckslern der Stadtgärtner entnervt. Der Anwohner begann ein Lärmtagebuch zu führen und auch Videoaufnahmen als Beweis anzufertigen. Der Höhepunkt sei 2014 gewesen, als Grünschnitt direkt vor seiner Terrasse angenommen worden sei, was einen regen Betrieb und Gestank in dem eigentlich idyllischen Tal zur Folge gehabt habe. Der Mann zog vor Gericht. „Wir sind im Außenbereich. Hier gibt es keinen Schutz wie in einem Wohngebiet“, gab die Vorsitzende Richterin Carmen Seiler-Dürr gestern zum Auftakt der Verhandlung dem Kläger gleich zu bedenken. Auch der Verkehr auf der Zufahrt zur Gärtnerei müsse akzeptiert werden. Die Richterin appellierte an den Kläger, mit seinen Forderungen auf dem Teppich zu bleiben, da das Verkehrsaufkommen dort deutlich weniger als ein paar hundert Fahrzeuge am Tag sei. „Wenn das mehr als 1000 Fahrzeuge am Tag wären, könnten wir nochmal drüber reden“, sagte Seiler-Dürr. Die Richterin verwies bei einer Begehung des Geländes auf das Entgegenkommen der Stadt, die bereits eine große Fläche direkt neben des Klägers Haus geräumt und sich mit ihren Aktivitäten schon mehr als 150 Meter vom Haus entfernt hat, wie vor Ort zu sehen war. Die Fläche neben des Klägers Haus werde renaturiert und die Einzäunung entfernt, versicherte ein Mitarbeiter des Gartenbauamts. Maschinen oder gar Häcksler würden künftig nicht mehr neben dem Grundstück des Klägers betrieben. Wenn sich der Leiter des Stadtrechtsamtes, Sebastian Broßette, dazu bereit erkläre, dies im Protokoll der Gerichtsverhandlung festschreiben zu lassen, hätte die Klage des Anwohners keinen Erfolg mehr, verdeutlichte Seiler-Dürr die Ansicht des Gerichts. „Ihre Klage hat ja schon was gebracht“, so die Richterin. Was 2014 passiert sei, interessiere das Gericht heute nicht und falls die Stadtgärtnerei später wieder näher an seinem Haus arbeiten wolle, müsste dies zuvor genehmigt werden, wogegen der Anwohner erneut vor Gericht ziehen könne. Das war dem Anwohner aber nicht genug. Ein Laubhaufen, der außerhalb der 150 Meter in einem Baustofflager der Gärtnerei liegt, müsse auch noch weg. „Das stinkt bis zum Haus“, wetterte der Kläger. Das Laub und im Frühjahr Grünschnitt müsse andernorts zwischengelagert werden. „Wenn das dort gelagert wird, habe ich meine Zweifel, dass sie das riechen“, meinte jedoch die Richterin. Und Stadtrechtsamtsleiter Broßette gab zu Protokoll, dass dies der Stadt auch zu weit gehe, da sonst die Betriebsabläufe in der Gärtnerei nicht mehr gewährleistet wären. Das Gericht muss nun entscheiden, da der Kläger darauf bestand. |kka

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