Pirmasens
Hundesteuer: Das müssen Halter von gefährlichen Hunden jetzt zahlen
Die neue Hundesteuersatzung sieht neben der neuen Steuer für gefährliche Hunde auch einen Steuernachlass für Hundehalter vor, die einen so genannten Hundeführerschein haben. 32 gefährliche Hunde gibt es laut Dezernent Denis Clauer derzeit in Pirmasens. Vier davon leben im Tierheim. Für die Hundehalter wird es jetzt teurer als bisher. Die neue Hundesteuersatzung sieht eine Verdopplung der Steuer vor. Während ein nicht als gefährlich eingestufter Hund mit 108 Euro pro Jahr besteuert wird, muss der als gefährlich geltende Hund das Doppelte zahlen. Das ist aber in Pirmasens immer noch deutlich weniger als in den Nachbarstädten. Landau verlangt beispielsweise 612 Euro und Zweibrücken 650 Euro für einen gefährlichen Hund – und das bereits seit vielen Jahren. Pirmasens hatte bisher immer auf eine Extrasteuer für gefährliche Hunde verzichtet.
Über eine komplette Steuerbefreiung dürfen sich neuerdings Jäger freuen. So genannte Schweißhunde, die also im Wald eine Blutspur eines verletzten Wildtieres verfolgen können und zur Jagdausübung nötig sind, sind nicht mehr zu versteuern. Was allerdings nur für Schweißhunde mit entsprechender Ausbildung gilt. Andere Jagdhunde sind weiterhin zu versteuern.
Ermäßigung mit „Lappen“
Viel verspricht sich Dezernent Clauer von der Steuerermäßigung für Hundehalter, die einen Hundeführerschein nachweisen können. 30 Prozent weniger kostet der Hund dann im Jahr, was für den ersten Hund 32,40 Euro weniger bedeutet. Für gefährliche Hunde gilt die Steuerermäßigung allerdings nicht. Gerade im Kampf gegen den Hundekot, der nicht weggeräumt wird, könnte der Hundeführerschein unterstützen, findet Clauer. Der Hundehalter muss dazu eine Ausbildung absolvieren und in einer theoretischen Prüfung nachweisen, dass er über das Sozialverhalten seines Tieres, Gefahrensituationen oder die Körpersprache von Hunden informiert ist.
Außerdem muss in einer praktischen Prüfung das sichere Auftreten von Hund und Halter in der Öffentlichkeit nachgewiesen werden. Die Prüfung muss bei einem Tierarzt erfolgen, der dazu berechtigt ist. Was die Ausbildung und Prüfung kostet, konnte Clauer im Hauptausschuss nicht sagen. Ebenso blieb unklar, welche Tierärzte in Pirmasens die Prüfberechtigung haben und wo sich Pirmasenser auf die Prüfung vorbereiten können. Stefanie Eyrisch (CDU) begrüßte die Neuregelung, da es wünschenswert sei, wenn möglichst viele Hundehalter eine Ausbildung nachweisen könnten. Oberbürgermeister Markus Zwick ist sich sicher, dass es viele Hundehalter beantragen werden, da es sich im Laufe der Zeit rechnen werde.
