Pirmasens Hunde und Katzen in erbärmlichem Zustand: Frau zu Geldstrafe verurteilt
Bei einer Kontrolle durch die Amtstierärztin im September 2023 hielt die Angeklagte in ihrer Wohnung auf dem Horeb neun Hunde und sechs Katzen, obwohl ihr das Halten von Tieren verboten worden war. Alle Tiere sollen sich laut Anklage in einem schlechten Ernährungs- und Pflegezustand befunden, ein Hund zudem eine offene Fleischwunde am Bein aufgewiesen haben. Die Hunde und eine Nacktkatze befanden sich laut Anklage in einem Hasenkäfig auf der Terrasse. Der Käfig soll abgedeckt gewesen sein und sich dadurch erhitzt haben.
In einem verdunkelten Wohnraum soll die Frau in fünf Kleintierkäfigen je eine Katze gehalten haben. Die Käfige sollen bis zu 20 Zentimeter hoch mit Urin und Kot gefüllt und die Luft voll Ammoniakgeruch gewesen sein. Mehrere Futternäpfe im Raum sollen von Fliegen und Insekten befallen gewesen ein. Die Katzen sollen von Flöhen befallen, ihr Fell verklebt gewesen sein. Eine Katze soll zudem unter Augenausfluss, verschmutzten Ohren und erheblichem Zahnstein gelitten haben.
Ärztin: Eingeschränkte Schuldfähigkeit
Die 55-Jährige räumte am Mittwoch die vorgefundene Situation ein. Es tue ihr furchtbar leid. Sie habe „keinem Tier bösartig oder absichtlich schaden wollen“, betonte sie. Sie habe die Tiere nicht auf diese Art gehalten, sie seien nur so aufgefunden worden. Als die Kontrolle vor der Tür stand, habe sie die Tiere in Panik in Käfige getan. Sie seien maximal eine Viertelstunde darin gewesen. Lediglich drei Hunde hätten ihr gehört. Vier Hunde und die Katzen habe sie erst ein paar Wochen zuvor von einer Bekannten erhalten. Zwei Hunde habe ihre Mutter anderthalb Tage zuvor vorbeigebracht.
„Ich habe meinen eigenen Zustand und den der Tiere nicht bemerkt“, sagte die Frau. Nach diesem Kontrollbesuch habe sie sich in psychiatrische und psychologische Behandlung begeben. Eine Fachärztin bescheinigte der Frau eine „schwere depressive Episode, kombiniert mit einer schweren Persönlichkeitsstörung, sodass sie sich nicht mehr um Kernbereiche des täglichen Lebens“ habe kümmern können. Die Ärztin ging von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit der Frau zum Tatzeitpunkt aus.
Verteidiger plädiert auf Verwarnung
Dieser Einschätzung folgten Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger. Die Frau sei mit der Situation überfordert gewesen, betonte die Richterin. Die Angeklagte habe selbst in dieser Wohnung gelebt. Aber „für die Tiere sei es unerträglich und die Verwahrlosung hoch gewesen“. Da Die 55-Jährige nicht vorbestraft war und sich Hilfe gesucht hat, kam sie mit einer Geldstrafe davon.
Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass es keine Rolle spiele, ob die Tiere dauerhaft oder nur kurz den genannten Zuständen ausgesetzt waren. Er forderte eine Geldstrafe von 1600 Euro (80 Tagessätze à 20 Euro). Der Verteidiger betonte, dass es für seine Mandantin bereits belastend sei, dass ihr und ihrer Mutter die Tiere weggenommen wurden und sie für lange Zeit keine mehr halten dürften. Letztlich wurde die Frau zu einer Geldstrafe von 700 Euro (70 Tagessätze à zehn Euro) verurteilt. Der Verteidiger hatte darauf plädiert, sie nur zu verwarnen und eine Strafe vorzubehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.