Pirmasens
Hetzjagd auf Afrikaner: Prozess startet am Donnerstag
Der Hauptverhandlungstermin beginnt am Donnerstag um 9 Uhr in Sitzungssaal 27 des Amtsgerichts Pirmasens. Die Anklage wirft den mutmaßlich fremdenfeindlichen Tätern Beleidigung und Misshandlung vor. Sie hätten ihre Opfer fortwährend als „Neger“, „Nigger“, und „Bimbo“ bezeichnet, hatte das Amtsgericht im Dezember mitgeteilt. „Die Angeklagten handelten in dem Bestreben, ihrer einer rechtsradikalen Gesinnung entspringenden Verachtung dunkelhäutiger Menschen Ausdruck zu verleihen und die beiden Geschädigten so in ihrer Ehre zu kränken“, so das Amtsgericht. Die Pirmasenser Polizei war nach dem damaligen Vorfall dafür kritisiert worden, dass sie in einer ersten Pressemitteilung den fremdenfeindlichen Hintergrund der Tat nicht erwähnt hatte, obwohl die Täter rein optisch mit Glatze, Militärhose und Militärstiefeln klar der rechten Szene zuzuordnen waren. Auf die Attacke gab es bundesweit Reaktionen, ein Filmteam der ARD war in der Pirmasenser Fußgängerzone unterwegs, um den rechtsextremen Vorfall zu recherchieren und Zeugen zu interviewen.
Der Angriff auf die beiden Männer aus Somalia und Äthiopien liegt mittlerweile über eineinhalb Jahre zurück. Am 7. Dezember hat das Amtsgericht Pirmasens (Schöffengericht) das Hauptverfahren gegen drei Angeklagte eröffnet. Das teilte damals die Direktorin des Amtsgerichts, Sabine Schmidt-Wilhelm, mit. Zwei der drei Angeklagten wird demnach vorgeworfen, am 6. Juli 2019 gemeinsam die zwei Männer aus Somalia und Äthiopien körperlich misshandelt und „an der Gesundheit geschädigt“ zu haben.
Faustschläge ins Gesicht
An besagtem 6. Juli, es war ein Samstag, waren die späteren Opfer in der Hauptstraße in Pirmasens unterwegs. Gegen 20 Uhr trafen sie im Bereich der Kaffeetreppe auf eine Gruppe von etwa sechs Personen, unter ihnen die Angeklagten. Als die beiden Männer die Gruppe passierten, wurden sie als „Neger“ beschimpft. So steht es in der Anklage. Zudem habe einer der Angeklagten einen Stein nach den Männern geworfen, diese jedoch verfehlt. Sodann seien zwei der Angeklagten plötzlich auf die Männer zu gerannt, um sie körperlich anzugreifen. Einer der beiden konnte aber fliehen.
Dem zweiten Mann versetzten die Angeklagten, so der Vorwurf, mehrere Faustschläge ins Gesicht. Bei dem Gerangel wurde dem Opfer laut Anklage eine silberne Halskette und die Armbanduhr vom Hals beziehungsweise vom Handgelenk gerissen, außerdem wurde das T-Shirt des Mannes zerrissen. Ihm gelang es schließlich, einem der Angeklagten einen Faustschlag gegen die Schläfe zu versetzen, worauf dieser zu Boden ging. Dies nutzte er, um sich zu befreien und die Flucht zu ergreifen. Die beiden Angeklagten nahmen unmittelbar darauf die Verfolgung der flüchtenden Männer auf. Der Verfolgung schloss sich in diesem Moment auch der dritte Angeklagte an. Die beiden Männer konnten jedoch entkommen. Einer der Geschädigten erlitt laut Anklage erhebliche Schmerzen am rechten Auge und der Stirn sowie in der Folge Kopfschmerzen.
Jahrelange Gefängnisstrafe möglich
Zum möglichen Strafrahmen informierte das Amtsgericht, dass mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden kann, wer mit einem anderen gemeinschaftlich eine Körperverletzung begeht, in minder schweren Fällen beträgt der Strafrahmen drei Monate bis fünf Jahre. Die Beleidigung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe gesühnt werden.