Hintergrund
Hartmut Seibel: „Die Richter sind keine Fußballverhinderer“
Es war ein Gerangel um Rot, das sich da auf dem Sportplatz in Erlenbrunn zugetragen hatte. Der Schiedsrichter wollte einem Spieler eben diese Rote Karte zeigen und ihn des Feldes verweisen. Doch der Spieler wollte diese nicht sehen und sie dem Schiedsrichter aus der Hand nehmen. Das war in der Saison 2023/24 einer von insgesamt 281 Fällen (einer davon ist zurzeit noch offen), welche die Gebietsspruchkammer Westpfalz zu bewältigen hatte. In der Saison 2022/23 waren es 370 Fälle gewesen und eine Runde davor 227 Fälle.
„Nur so viel kann ich verraten: Der Kampf um Rot wurde als eine Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter gewertet“, nimmt Hartmut Seibel, Vorsitzender der Gebietsspruchkammer, pauschal Stellung zu dem Vorfall. Er ist eines von sechs Mitgliedern des Sportgerichts, das für die Fußballkreise Pirmasens/Zweibrücken, Kaiserslautern/Donnersberg und Kusel/Kaiserslautern zuständig ist.
Tendenz bei Sportrichtern geht zu Juristen
Der Rechtsanwalt aus Schindhard ist mit Miriam Geisinger, beruflich als Staatsanwältin in Kaiserslautern unterwegs, zuständig für den Fußballkreis Pirmasens/Zweibrücken. Celéstine Kaufmann, ebenfalls Staatsanwältin in Kaiserslautern und Guido Becker, der zum 30. Juni seinen Freizeit-Richterjob aufgibt, urteilen die Fälle im Kreis Kusel/Kaiserslautern ab, und Rechtsanwältin Susanne Bendig „betreut“ den Kreis Kaiserslautern/Donnersberg. Thorsten Schmitt, der stellvertretende Vorsitzende der Gebietsspruchkammer, der beruflich als Personalreferent tätig ist, urteilt Vorfälle im Jugendbereich ab. Insgesamt gibt es im Bereich des Südwestdeutschen Fußballverbands vier Gebietsspruchkammern (Westpfalz, Vorderpfalz, Rheinhessen, Nahe).
In den vergangenen Jahren ging die Tendenz hin zu Sportrichtern, die auch in ihrem Beruf als Juristen tätig sind. „Die Sportvorschriften sind angelehnt an die Vorschriften im öffentlichen Recht“, erklärt Seibel (67). Mitglieder der Gebietsspruchkammer dürfen nicht gleichzeitig als Schiedsrichter oder Staffelleiter tätig sein. Die Kammer ist zuständig für alle Fälle bis zur A-Klasse. Darüber hinaus ist zunächst die Verbandsspruchkammer zuständig. Ist jemand mit dem Urteil der Gebietsspruchkammer nicht einverstanden, kann er (innerhalb einer Woche) Berufung einlegen und wird sich vor dem Verbandssportgericht wiederfinden. Eine Instanz tiefer als die Gebietsspruchkammer sprechen die sogenannten Einzelrichter auch Urteile aus. Diese nehmen diese Tätigkeit in minderschweren, unstrittigen Fällen wahr.
Seibel: Richter erkennen genau, wenn gelogen wird
Die Richter der Gebietsspruchkammer holen bei einem „Fall“ meist Stellungnahmen der Betroffenen (Vereine, Schiedsrichter, Spieler oder andere Personen) ein. Sie beraten untereinander, wie die Sache zu bewerten ist. Der federführende Sportrichter macht dann einen Vorschlag, wie der Fall zu ahnden sei. Die anderen Richter nehmen dazu Stellung. Dann wird geurteilt. Allerdings nur, wenn der Fall klar liegt. Gibt es zu einem Fall differierende Stellungnahmen – was durchaus nicht selten der Fall ist – kommt es zu einer Verhandlung.
Und da nimmt Seibel (67) kein Blatt vor den Mund: „Es wird gelogen.“ Allerdings haben die Juristen in der Gebietsspruchkammer hinreichend Erfahrung, um eine Lüge als solche zu erkennen. Seibel verweist in diesem Zusammenhang auf den Paragrafen 33 Nr. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung, der besagt: Soweit der Schiedsrichter sie (die Vorgänge) selbst beobachtet hat, ist seine Aussage unter Heranziehung des Spielberichts grundsätzlich maßgebend.
„Ein Denkzettel greift nur, wenn er weh tut“
Deshalb stützt sich ein Urteil der Gebietsspruchkammer wesentlich auf die Beobachtungen des Unparteiischen. Auch Videos von den zu beurteilenden Vorfällen oder Telefonate oder App-Nachrichten sind als Beweismittel zugelassen. Und wie vor Gericht hat auch beim Sportgericht der Beschuldigte das letzte Wort. In geheimer Beratung befindet dann die Gebietsspruchkammer über die Angelegenheit.
„Es geht in erste Linie nicht um eine Bestrafung, sondern um die Mitteilung: So nicht!“ Und: „Ein Denkzettel greift nur, wenn er wehtut.“ Ein Urteil kann zudem nur gefällt werden, wenn es von mindestens drei Mitgliedern der Gebietsspruchkammer gefällt wurde. Seibel betont, dass bei allem der Fußball im Mittelpunkt stehen sollte und „nicht die Juristerei“. Die Richter der Gebietsspruchkammer seien insbesondere „keine Fußballverhinderer, aber im Fußball gibt es nun mal Regeln, die eingehalten werden sollten“.
Richterjob ist ein reines Ehrenamt
Für den Freizeitjob erhalten die Hobbyrichter keine Vergütung. Es ist ein reines Ehrenamt. Seibel: „Sollte mal eine Verhandlung länger als drei Stunden dauern, wird eine Entschädigung von acht Euro gezahlt.“ Was aber selten vorkommt.
Kuriose Fälle: Die Gebietsspruchkammer sollte in einem Fall von Rassismus urteilen, denn ein dunkelhäutiger Kicker klagte, dass er von den gegnerischen Spielern stets als „Necher“ betitelt worden sei. Bei der Verhandlung stellte sich dann heraus, dass ein Spieler der gegnerischen Mannschaft, ein durchaus dunkelhäutiger Mann, seit er denken könne „Necher“ gerufen werde. Auch im betroffenen Spiel. Also kein rassistischer Vorfall, sondern einfach ein Rufen des voll und ganz von allen akzeptierten Spitznamens.
Schwungvolles Auftreten hilft nicht immer
Nach einem Pfiff, mit dem ein Spieler nicht einverstanden gewesen war, rannte dieser auf den Schiedsrichter zu und warf diesen schließlich um. In der Verhandlung sagte der Beschuldigte: „Ich war so in Schwung und konnte einfach nicht mehr bremsen.“
Und dann war da noch die anfangs angeführte Rote Karte, die ein Spieler dem Schiedsrichter wegnehmen wollte, denn er war der Auffassung: Wenn der Schiedsrichter keine Rote Karte mehr hat, kann dieser sie mir auch nicht mehr zeigen. Wie sich herausstellte, eine irrige Meinung.