Pirmasens / Frankfurt RHEINPFALZ Plus Artikel „Happy Forest Quarter“: So lautet die Anklage gegen den Anwalt und weitere Personen

2016 hat die Bauhilfe die Blocks verkauft.
2016 hat die Bauhilfe die Blocks verkauft.

Die früheren Bauhilfe-Wohnblocks „In den Tannen“ sind nun Gegenstand einer Anklage der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft wegen bandenmäßigem Einschleusen von Ausländern.

Vier Personen aus Frankfurt, Saarbrücken und dem Iran wurden angeklagt. Die 69 Wohnungen in Pirmasens dienten laut Anklage nur für Scheinfirmen und als Scheinwohnsitz. Der Fall hatte 2016 seinen Anfang genommen, als die Bauhilfe die Wohnblocks an einen Investor auf Nahost und den Anwalt in Frankfurt bekanntgab. Zunächst sollten die Wohnungen als Ferienquartier für Kuwaiter dienen. Kurz nach dem Verkauf änderte der Anwalt das Geschäftsmodell und wollte nur noch Unternehmer aus aller Welt dort ansiedeln. In der Folge tauchten im Handelsregister unter der Adresse „In den Tannen“ auch tatsächlich viele Firmen mit Geschäftsführern aus dem Jemen, China, Kuwait, Sudan und anderen Ländern auf. An den Briefkästen prangten teilweise bis zu vier Unternehmensbezeichnungen. In einem „Business Center“ in einer der Wohnungen wurde der Kontakt zu den Unternehmen gehalten.

Und genau das wird nun Gegenstand einer Anklage gegen den Anwalt, zwei deutschen Frauen und dem Iraner. Der Anwalt soll eine Infrastruktur zur Schleusung von überwiegend wohlhabenden Ausländern nach Deutschland aufgebaut haben. Die Wohnblocks in Pirmasens und angemietete Wohnräume in Saarbrücken sollen, so die Anklageschrift, für Scheinunternehmen und Scheinwohnsitze zur Erlangung von Aufenthaltserlaubnissen genutzt worden sein. Die Staatsanwaltschaft will 20 Fälle zwischen 2021 und 2023 ermittelt haben, bei denen Mandanten des Anwalts aus China, dem Iran, Irak, Sudan, der Türkei und Vietnam auf diese Art nach Deutschland geschleust wurden. Für die Schleusungen soll der Anwalt zwischen 20.000 bis 35.000 Euro erhalten haben.

Saarbrückerin betreibt mutmaßlich Poststelle

Einer Saarbrückerin wird vorgeworfen, den Standort Pirmasens betreut zu haben und in 17 Fällen mitgewirkt zu haben. Laut der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt soll die Saarländerin in dem Pirmasenser „Business Center“ die Post für die Scheinfirmen entgegengenommen und an die dort gemeldeten Personen elektronisch weitergeleitet haben. Dies sei geschehen, um den Anschein einer Geschäftstätigkeit oder eines Wohnsitzes aufrecht zu erhalten, so die Anklageschrift. Außerdem soll die Frau noch Aufenthaltserlaubnisse für die Personen beantragt haben.

Ähnliche Vorwürfe erhebt die Staatsanwaltschaft gegen eine weitere Saarbrückerin, die den Standort Saarbrücken auf diese Art betreut haben soll. Der Iraner ist angeklagt, weil er die ihm gehörende Immobilie in Saarbrücken, ein entkerntes, früheres Hotel, für die Scheinfirmen und Scheinwohnsitze zur Verfügung gestellt habe.

Für die Ermittlungen hatte die Generalstaatsanwaltschaft 91 Wohn- und Geschäftsräume in Hessen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Pirmasens durchsucht. Über 200 Beamte der Bundespolizei und mehrere Frankfurter Staatsanwälte waren beteiligt. Die Haftbefehle gegen den Anwalt und den Iraner wurden unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.

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