Pirmasens Gesetzesverstoß mit Würgeholz

Schnell erledigt hatte sich gestern vor dem Pirmasenser Amtsgericht die Verhandlung gegen einen Mann, der sich wegen Körperverletzung und dem Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten musste. Der 35-Jährige nahm zu Beginn der Verhandlung seinen Einspruch gegen die ihm bereits auferlegte Geldstrafe zurück, womit diese rechtskräftig wurde.
Zum Tatvorwurf: Im Mai vergangenen Jahres übernachtete die Lebensgefährtin des Mannes zusammen mit ihrem fünfjährigen Sohn in der Wohnung des Angeklagten. Als sie seine Bitte nach Sex mit Verweis auf eine akute Infektion ablehnte, wurde der Mann wütend, packte die Frau an den Armen, zog sie an den Haaren und drückte sie mit dem Gesicht in die Matratze. Aufgeschreckt vom Krach, wachte der Sohn der Geschädigten auf, sah, was mit seiner Mutter geschah und boxte daraufhin den Angeklagten. Dieser stieß den Fünfjährigen gegen die Wand.
Nachdem die Frau Anzeige erstattet hatte, fanden die zuständigen Polizeibeamten in der Wohnung des Mannes ein Nunchaku, eine aus Asien stammende Schlag- und Würgewaffe, bei der zwei Holzstäbe mittels einer Kette miteinander verbunden sind. Damit verstieß der 35-jährige Angeklagte gegen das deutsche Waffengesetz.
Vor dem Pirmasenser Amtsgericht nahm der Mann gestern Mittag seinen Einspruch gegen die ihm auferlegte Geldstrafe zurück. Auch die Lebensgefährtin gab bereits vor Beginn der Verhandlung der Staatsanwaltschaft zu verstehen, dass sie kein weiteres Interesse an einer Strafverfolgung habe, da sie sich wieder mit ihrem Partner vertragen habe. Die 900 Euro für den Verstoß gegen das Waffengesetz muss der Mann dennoch zahlen. (pci)