Pirmasens Ein Chefarzt darf das

Am Donnerstag hat Christiane Mattill ihr Amt als Ortsvorsteherin in Erlenbrunn angetreten. Zuvor musste sie jedoch ihre Arbeit im Städtischen Krankenhaus aufgeben, da dies laut Gemeindeordnung nicht mit dem Ehrenamt vereinbar ist. Mattill ist aber nicht die einzige Volksvertreterin, die im Krankenhaus arbeitete. Der Chefarzt in der Klinik für Anästhesie, Carsten Henn, wurde wieder in den Stadtrat gewählt und arbeitet weiterhin im Krankenhaus, was auch alles seine Ordnung habe, wie Stadtverwaltung und Kommunalaufsicht auf Anfrage bestätigten.

Die 40-jährige Mattill war als Kandidatin der gleichnamigen Wählergruppe zur Ortsvorsteherin gewählt worden und gleich nach der Wahl von Oberbürgermeister Bernhard Matheis auf die Unvereinbarkeit ihres neuen Amtes mit ihrem Beruf als pharmazeutisch-technische Assistentin in der Krankenhausapotheke hingewiesen worden. Das Krankenhaus ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Pirmasens. Mattill ließ sich im Krankenhaus für die fünfjährige Amtszeit beurlauben und versucht nun mit einem Dorflädchen in Erlenbrunn beruflich neu Fuß zu fassen. Von der Aufwandsentschädigung als Ortsvorsteherin allein kann sie nicht leben. Der Fall Mattills hat jedoch die Frage aufgeworfen, wieso dann Carsten Henn als Chefarzt der Klinik für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie bereits seit fünf Jahren und jetzt wieder für fünf Jahre für den Freien Wählerblock im Stadtrat sitzen darf, ohne seine Arbeit im Krankenhaus aufzugeben? Das Amt eines Ortsvorstehers ist in der Gemeindeordnung höher eingestuft als ein Stadtratsmandat. Im Verwaltungsjargon ist ein Ortsvorsteher gar ein „Ehrenbeamter“. Für die Ortsvorsteher gelten die gleichen Vorschriften wie für ehrenamtliche Beigeordnete, erklärt Dunja Maurer vom Presseamt. Im Klartext: Mattill wird rechtlich behandelt wie die Beigeordnete Helga Knerr. Und danach dürfe ein Ortsvorsteher nicht sein Amt antreten, wenn er gegen Entgelt im Dienst einer Gesellschaft steht, an der die Stadt mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist. Anders sieht es bei Stadtratsmitgliedern wie Henn aus. Die Unvereinbarkeit von Amt und Anstellung gelte hier nur für leitende Angestellte des Krankenhauses, teilt Miriam Lange mit, die Pressereferentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier, die als Kommunalaufsicht der Pirmasenser Stadtverwaltung fungiert. Das seien in der Regel nur Geschäftsführer oder Vorstände, die das Krankenhaus auch nach außen hin vertreten. Geschäftsführer Martin Forster darf also nicht für den Stadtrat kandidieren, während die Chefärzte sehr wohl im Stadtrat sitzen dürfen. „Ob sich dann im Amt bei Einzelentscheidungen ein Interessenskonflikt ergeben kann, ist nach den allgemeinen Grundsätzen des Sonderinteresses im Einzelfall zu entscheiden“, meint Lange noch. Wenn folglich etwa Bauarbeiten am Krankenhaus abzusegnen wären, dürfte Henn nicht teilnehmen an der Abstimmung. (kka/Foto:Buchholz)

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