Pirmasens Corona-Ampel springt in Pirmasens wieder auf rot
Nachdem in der Stadt die Inzidenz am Montag bei einem Wert von 110 liegt, steht fest, dass die Zahl der Neuinfektionen am Dienstag, in drei aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 100 überschritten hat. Weil das Robert-Koch-Institut Covid-19-Fälle erst einen Tag später veröffentlicht als sie den örtlichen Behörden bekannt sind, steht damit fest, was die Pirmasenser ab Donnerstag erwartet. Zu den Auflage zählen strengere Kontaktbeschränkungen, die Ausgangssperre sowie die Schließung der Außengastronomie. Die Museen im Alten Rathaus und die Ausstellungen im Forum Alte Post bleiben geschlossen. So sehen die Regeln im Detail aus.
Kontaktbeschränkungen
Private Zusammenkünfte sind auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht hinzugerechnet.
Ausgangsbeschränkungen
Zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre. Es darf nur das Haus verlassen, wer einen triftigen Grund hat – also etwa zur Arbeit geht, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Erlaubt ist, alleine bis Mitternacht im Freien zu joggen oder spazieren zu gehen.
Einzelhandel
Regulär geöffnet haben der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkauf, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und Großhandel. Alle anderen Betriebe können Einzeltermine vergeben, jedoch nur an Kunden mit negativem Corona-Test, beziehungsweise vollständigem Impfschutz. Die Zweitimpfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
Körpernahe Dienstleistungen
Körpernahe Dienstleistungen sind grundsätzlich untersagt. So müssen etwa Kosmetikstudios geschlossen bleiben. Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, dürfen dagegen weiterhin angeboten werden, wenn sämtliche Beteiligte Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Geöffnet bleiben Friseure sowie Fußpflege. Kunden müssen dort allerdings einen negativen Corona-Test vorlegen der nicht älter als 24 Stunden ist oder über einen vollständigen Impfschutz verfügen.
Gastronomie und Hotellerie
Gaststätten, Restaurants, Cafés und Co. bleiben geschlossen, auch die Außengastronomie. Liefer- und Abholdienste sind erlaubt; Abholdienste aber nur bis 22 Uhr.
Öffentlicher Personennahverkehr
Wer mit dem ÖPNV fährt, muss eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen.
Sport
Erlaubt ist nur die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten im Freien und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands.
Schulen
An den allgemeinbildenden sowie den berufsbildenden Schulen findet Präsenzunterricht statt – je nach Möglichkeit im Klassenverband oder in geteilten Gruppen im Wechselunterricht.
Testpflicht
Die Testpflicht kann durch einen Schnelltest oder einen Selbsttest erfüllt werden. Ein Schnelltest ist ein Antigentest, der durch geschultes Personal vorgenommen wird, beispielsweise in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder einer Apotheke. Der Schnelltest darf nicht länger als 24 Stunden vor dem Betreten der Einrichtung vorgenommen worden sein. Ein Selbsttest ist ein Antigentest, bei dem man sich selbst testet.