Pirmasens / Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Angeklagter weist Vorwürfe zurück

Mit einem mutmaßlichen Fall von Kindesmissbrauch beschäftigt sich das Gericht in Zweibrücken. Plädoyers und das letzte Wort des
Mit einem mutmaßlichen Fall von Kindesmissbrauch beschäftigt sich das Gericht in Zweibrücken. Plädoyers und das letzte Wort des Angeklagten werden nicht öffentlich sein. Das Urteil wird am 9. Oktober erwartet.

Ein Mann aus der Südwestpfalz steht wegen Missbrauchsvorwürfen vor Gericht. Die Aussage des mutmaßlichen Opfers könnte entscheidend sein.

Hat ein 42-jähriger Mann aus der Südwestpfalz die zur Tatzeit elf- beziehungsweise zwölf Jahre alte Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin sexuell missbraucht? Dieser Frage geht seit Donnerstag die 2. Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken nach.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, dass er nämlich zweimal, am 3. September 2021 und am 3. September 2022, beim Kuscheln mit dem Mädchen vor dem Fernseher in deren Kinderzimmer entschieden zu weit gegangen und sexuell übergriffig geworden sei. „Ich habe sie nicht angefasst“, beteuert dagegen der Mann vor Gericht. Es stimme zwar, dass er – eng zusammenliegend – mit dem Kind Fernsehen geschaut habe, aber mehr sei nicht passiert, sagt der 42-Jährige.

Nur: Warum sollte die Tochter seiner damaligen Freundin die Geschichte erfunden haben, zumal sie doch, wie der Angeklagte vor Gericht aussagt, lieber bei ihm wohnen wollte als bei ihrer Mutter? Auf diese Frage des Vorsitzenden Richters Michael Schubert wusste der Mann keine zufriedenstellende Antwort.

Fünf Kinder mit verschiedenen Frauen

Der 42-Jährige hat nach eigenen Angaben fünf Kinder mit unterschiedlichen Frauen. Mit seiner damaligen Lebensgefährtin zog er 2019 von Mannheim in die Südwestpfalz und fand Arbeit in einer Chemiefabrik. In der Beziehung holperte und polterte es. „Wir haben viel gestritten“, sagt der Angeklagte. Aber zu dem Mädchen, das er missbraucht haben soll, habe er immer ein gutes Verhältnis gehabt. „Sie mochte mich sehr“, sagt er. Sie habe sich ihm anvertraut, wenn sie Probleme gehabt habe, zum Beispiel mit Mitschülern. Die Mutter sei mit der Erziehung ihrer Kinder oft überfordert gewesen, sagt der 42-Jährige.

Der Angeklagte hatte nach der Hauptschule eine Ausbildung zum Kfz-Mechaniker begonnen, abgebrochen, und arbeitete dann bei verschiedenen Leiharbeitsfirmen oder war arbeitslos. Während einer Haft habe er eine Lehre zum Elektroanlagenmonteur abgeschlossen, sagt er. Derzeit mache er eine Alkohol- und Drogentherapie.

Mädchen wird per Video befragt

Das mutmaßliche Opfer wurde am Donnerstag vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört, zu ihrem Schutz und zur Wahrung ihrer Privatsphäre, wie der Vorsitzende Richter ausführte. Das Mädchen leide seit dem mutmaßlichen sexuellen Missbrauch unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, so eine Psychologin. Sie warnte davor, dass ein direkter Kontakt mit dem Angeklagten im Gerichtssaal den Genesungsprozess gefährden könne. Deshalb einigte sich die Kammer mit den Anklagevertretern und der Verteidigung auf eine audiovisuelle Vernehmung, um die psychische Belastung des Mädchens so gering wie möglich zu halten. Die 15-Jährige wurde aus einem anderen Raum des Gerichts zugeschaltet und hatte nur Blickkontakt mit dem Richter. Eingespielt wurde auch die polizeiliche Vernehmung, die per Video aufgenommen worden war.

Laut Strafgesetzbuch wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt.

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