Pirmasens
46-Jähriger wegen Drogenhandels verurteilt: Seit 30 Jahren straffällig
Im vergangenen September geriet der Angeklagte mit einem alten Peugeot auf dem Horeb in eine Verkehrskontrolle. Schnell stellten die Beamten fest, dass das Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben war. Führerschein und Fahrzeugpapiere konnte der Angeklagte nicht vorzeigen – und er machte auf die Beamten den Eindruck, als stehe er unter Drogeneinfluss. Bei einer Durchsuchung des Autos fanden sie im Handschuhfach einen zur Fahndung ausgeschriebenen Personalausweis einer Frau. Außerdem hatte der 46-Jährige in einer Tasche neben Feinwaage, Geld und Krepptütchen auch 66 Gramm Amphetamin, 51 Gramm Haschisch und Einbruchswerkzeug dabei. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung stellte die Polizei ein buntes Potpourri an Drogen sicher: mehr als acht Gramm Amphetamin, rund fünf Gramm Ecstasy und knapp 0,5 Gramm Marihuana sowie Konsum-Utensilien.
Der Angeklagte gab an, er habe das Auto von einem Bekannten geschenkt bekommen. Das Kennzeichen habe er in Neunkirchen gestohlen. Einen Führerschein habe er noch nie gehabt. Aber deswegen war er nicht angeklagt.
Das Amphetamin sei zum Eigenverbrauch bestimmt gewesen, nur das Haschisch habe er verkaufen wollen, sagte er weiter aus. Im Saarland habe er die Drogen „superbillig“ gekauft und dort auch zwei bis drei Käufer gehabt. Seit über 20 Jahren sei er drogenabhängig. An jenem Tag hab er im Supermarkt eingekauft. Die Drogen habe er nur dabei gehabt, damit seine Verlobte sie nicht findet, behauptete der 46-Jährige.
Wohl von Einbrüchen und Drogenhandel gelebt
Staatsanwalt und Gericht glaubten dem Mann nicht, dass er Amphetamin, das gekühlt werden muss, in sommerlicher Hitze einfach so herumfuhr. Sie waren überzeugt, dass er einen Teil davon verkaufen wollte – auch wegen seiner finanziellen Situation. Allein für Drogen habe er monatlich 300 Euro gebraucht, rechnete der Staatsanwalt vor. Dabei bezog der Mann nach eigenen Angaben nur Kindergeld, hatte aber Lebenshaltungskosten für fünf Personen. Das Gericht ging davon aus, dass er von Einbrüchen und dem Vertrieb von Drogen gelebt hat.
Außerdem soll der 46-Jährige im August 2023 zusammen mit seiner Verlobten einen Mietvertrag für eine Wohnung in Pirmasens abgeschlossen, die Miete von monatlich 740 Euro aber nicht bezahlt haben. Es soll ein Schaden von knapp 2600 Euro entstanden sein.
Richter: „In Freiheit begehen sie Straftaten“
Der Angeklagte behauptete, er und seine Familie hätten etwa ein Jahr lang dort gewohnt, aber der Vermieter habe nie wegen der Miete nachgefragt. Wegen der Miete habe er einen Antrag beim Jobcenter stellen wollen. Aber statt des Antrags habe er „Drogen im Kopf gehabt“. Der Staatsanwalt belehrte ihn, er hätte besser zuerst den Antrag beim Jobcenter gestellt und dann den Mietvertrag abgeschlossen.
Der Angeklagte hat weder Schulabschluss noch eine Ausbildung, aber ein umfangreiches Vorstrafenregister mit 17 Einträgen – von Drogenhandel über Betrug bis hin zu Wohnungseinbrüchen. „Wenn sie in Freiheit sind, dann begehen sie Straftaten“, konstatierte der Staatsanwalt. Seit 30 Jahren werde der Mann straffällig. Auch Haft habe ihn nicht beeindruckt. Er forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, der Verteidiger eine solche von nicht über zwei Jahren. Das Gericht bezog eine Vorstrafe wegen Drogenbesitzes in die Strafhöhe von drei Jahren Haft ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.