Pirmasens
Über 7000 Euro zu Unrecht vom Jobcenter bezogen: 47-Jährige vor Gericht
Wer Leistungen vom Jobcenter bezieht, hat auch Mitteilungspflichten. Wer das nicht beachtet, muss nicht nur das zu viel erhaltene Geld zurückzahlen, sondern macht sich auch strafbar. Rund 7600 Euro hat eine inzwischen 47 Jahre alte Frau zwischen Ende März und Ende August 2023 zu Unrecht an Leistungen vom Jobcenter erhalten. Die Frau war arbeitslos und lebte in einer Bedarfsgemeinschaft. Deshalb bezog sie Leistungen vom Jobcenter. Aber im genannten Zeitraum war sie für das Amt nicht erreichbar und wohnte auch nicht mehr in Pirmasens. Das hatte sie dem Jobcenter aber nicht mitgeteilt. Deshalb zahlte die Behörde weiterhin Arbeitslosengeld II an die Frau. Der Fall ist kein Einzelfall: Erst kürzlich war ein Pärchen wegen Sozialbetrugs verurteilt worden. Der Fall erregte überregional Aufmerksamkeit.
Gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Pirmasens wegen Betrugs durch Unterlassen legte die 47-Jährige Einspruch ein. Deshalb kam es am Mittwoch zur mündlichen Verhandlung vor der Strafrichterin. Nachdem die Angeklagte über eine Dolmetscherin ihre persönlichen Verhältnisse geschildert hatte, zogen sich Richterin, Staatsanwältin und Verteidigerin zu einem Rechtsgespräch zurück. Anschließend informierte die Verteidigerin ihre Mandantin über dessen Ergebnis, mit dem diese einverstanden war.
Sodann stellte das Amtsgericht das Strafverfahren gegen die Frau vorläufig ein. Als Auflage muss sie 30 Stunden gemeinnützige Arbeit für die Dauer von sechs Monaten bei der Kirchbergwerkstatt verrichten und monatlich 50 Euro zur Schadenswiedergutmachung an das Jobcenter Pirmasens zurückzahlen. Sobald sie die Auflagen erfüllt hat, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Andernfalls gibt es eine neue Gerichtsverhandlung.