Rheinpfalz Golfplatz-Vertrag in trockenen Tüchern

Am Donnerstag, 27. Dezember, soll der Vertrag, der den Verkauf der vom Golfclub genutzten Flächen an die Firma Gutperle besiegelt, notariell beurkundet werden. Der Ortsgemeinderat stimmte am Dienstag der vorliegenden Vereinbarung mit zehn Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen zu.
Am Nachmittag des Sitzungstages, nach heftigem Hin- und Her-Schreiben und Faxen zwischen Verkäufer, Käufer und der Kreisverwaltung, lag der Vertrag in seiner endgültigen Fassung vor und war noch an die Ratsmitglieder ausgefahren worden. Katja Linn, die Rechtsanwältin der Gemeindeseite – neben der Orts- musste auch der gestern tagende Verbandsgemeinderat zustimmen – habe hier noch einmal enorme Hilfe geleistet und die Vorlage des Vertrags pünktlich zur Sitzung möglich gemacht, hob Hans Baldauf von der Verbandsgemeindeverwaltung hervor. Verkauft wird das Gelände, wie berichtet, zum Preis von 900.000 Euro. Alle Auflagen vonseiten der Kommunalaufsicht wie die Kaufpreiszuzahlung, falls das Gelände mal für andere Zwecke als den Golfsport genutzt werden sollte, seien enthalten. Da sich im vorderen Bereich des Golfplatzes ein früherer Müllablagerungsplatz der Gemeinde befindet (unter den Spielflächen), der in der Kürze der Zeit nicht mehr geprüft werden konnte, sei eine entsprechende Klausel im Vertrag, erläuterte Baldauf. Am 11. Januar gibt es hier einen Gutachtertermin. Probleme werden nicht erwartet, denn seit 1999 hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Bereich Wasserwirtschaft) hier drei Messstellen installiert und prüft regelmäßig, ob es zu Problemen mit dem Grundwasser kommt. In den letzten 20 Jahren gab es keine Probleme und die seien auch nicht zu erwarten, da an der Fläche keine Tiefbauarbeiten vorgenommen werden. Es sei geregelt, dass die Verantwortung für diese Altlast nach fünf Jahren auf den Käufer übergehe. Das sei gesetzlich so vorgesehen. „Für die Gemeinde ist das im Prinzip kein Risiko“, sagte Baldauf. Die Gemeinde sei zurzeit noch wie schon zuvor für diese Altlast verantwortlich. Hätte sie die Flächen behalten, wäre die Gemeinde auch in Zukunft verantwortlich. So gehe die Verantwortung in fünf Jahren auf einen anderen über.