Hintergrund Zeugen Jehovas begannen als „Bibelforscher“ in Deutschland

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Die von dem Amoklauf in Hamburg betroffenen Zeugen Jehovas sind seit dem Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland aktiv. Zunächst trat die in den USA 1870 entstandene Gruppierung unter der Bezeichnung „Bibelforscher“ auf, seit 1931 heißt die Religionsgemeinschaft weltweit Zeugen Jehovas. Ihre bekannteste Publikation ist der „Wachtturm“.

In Deutschland gibt es mit Stand Januar dieses Jahres nach Angaben der Gruppierung rund 176.000 Zeugen Jehovas, die ihren Glauben in 884 Königssaalgebäuden - so nennen die Zeugen Jehovas ihre Kirchen - praktizieren.

An dieser Stelle finden Sie ein Video via Glomex.

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Von den großen christlichen Kirchen werden die Zeugen Jehovas sehr kritisch gesehen, obwohl diese sich auch als christlich ansehen. Der Umgang mit Text und Glauben unterscheidet sich aber deutlich. So haben die Zeugen Jehovas eine eigene Bibelübersetzung, in der Gott Jehova heißt - im Urtext der Bibel gibt es diese Bezeichnung nicht. Die Dreifaltigkeit - Gott, Sohn, Heiliger Geist - lehnen sie ab.

Andere Kirchen werden abgelehnt

Da sie selbst andere Kirchen ablehnen, gibt es für die Zeugen Jehovas keine Ökumene. Feste wie Weihnachten oder Geburtstage lehnt die Gruppierung als heidnisch ab. Ihrem eigenen Glauben nach kann eine begrenzte Zahl von 144.000 Menschen nach ihrem Tod in den Himmel kommen und dort mit Jesus eine Weltregierung bilden. Dies sind für die Zeugen Jehovas Menschen mit himmlischer Hoffnung - andere Gläubige haben eine irdische Hoffnung, was Kritiker als Zweiklassengesellschaft im Glauben sehen.

Rechtliche Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts haben die Zeugen Jehovas in Deutschland erst seit 2017 in allen Bundesländern. Dem ging ein jahrelanger Rechtsstreit voraus, in dem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000 wegweisend wurde. Die Karlsruher Richter entschieden damals, dass die Zeugen Jehovas rechtstreu sind - eine wesentliche Voraussetzung für die staatliche Anerkennung, die etwa mit dem Recht zum Einzug der Kirchensteuer verbunden ist.

Zum ersten Mal eine staatliche Anerkennung bekamen die Zeugen Jehovas in der sich damals auflösenden DDR 1990 von deren Ministerrat zugesprochen. Auf diese Entscheidung beriefen sich die sowohl im Nationalsozialismus als auch in der DDR politisch verfolgten Zeugen Jehovas im Kampf um die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Ambivalentes Verhältnis zum Staat

Viele Gerichte lehnten diese Anerkennung ab, weil die Anhänger der Zeugen Jehovas weder aktiv noch passiv an Wahlen teilnehmen sollen. Außerdem sehen sie den Staat als „Bestandteil des Weltsatans“. Dies sah das Bundesverfassungsgericht nicht als Widerspruch zur Rechtstreue, da die Zeugen Jehovas gleichzeitig den Staat als „von Gott geduldete Übergangsordnung“ akzeptieren. Die Nichtteilnahme an Wahlen ist für Karlsruhe ebenfalls von der Verfassung gedeckt.

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