Rheinland-Pfalz Urteil: Beitragserhebung der Pflegekammer für 2025 rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Koblenz ein klares Urteil gegen die Landespflegekammer gefällt. Es geht um die Höhe von Beiträgen, aber auch um zu Unrecht angehäuftes Vermögen.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Klagen mehrerer Pflegefachkräfte gegen die Heranziehung zu einem Mitgliedsbeitrag zur Landespflegekammer Rheinland-Pfalz für das Jahr 2025 stattgegeben. Darüber informierte das Gericht am Dienstagmittag.
Die Kläger, die allesamt Pflichtmitglieder der Beklagten sind, hatten gegen den jeweiligen Beitragsbescheid für das Jahr 2025 Widerspruch erhoben und die Rechtswidrigkeit der Beitragserhebung geltend gemacht. Dabei wird nicht der Beitrag als solches gerügt, sondern die Höhe der jweiligen Beiträge. In einem Fall geht es laut Gericht um 139 Euro Jahresbeitrag.
Begründet wird dies unter anderem damit, dass die Kammer für ihre Kalkulation etliche Pflegefachkräfte nicht berücksichtigt habe, sodass die Beiträge im Schnitt niedriger ausfallen müssten. Das Gericht bezieht sich dabei auf atypische“ Mitglieder – also solche Fachkräfte, die ihren Beruf nicht im „originär“ pflegerischen Bereich ausübten. So habe sie beispielsweise keine Erhebung in Arztpraxen durchgeführt.
Zudem sei die Beitragsfestsetzung rechtswidrig, weil die Kammer den Bedarf an Finanzmitteln nicht korrekt berechnet habe. Sie habe stattdessen im Jahr 2025 unter zu große Rücklagen gebildet. Wir berichten weiter.