Waldfischbach-Burgalben Ruinöse Betriebe gegründet: Ex-Bürgermeister muss keinen Schadenersatz zahlen

Die Biogasanlage Höheinöd gehört zu den Projekten, die der Ex-Bürgermeister gegründet hatte.
Die Biogasanlage Höheinöd gehört zu den Projekten, die der Ex-Bürgermeister gegründet hatte.

Auf 926.675 Euro Schadensersatz hatte die Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben ihren früheren Bürgermeister Winfried Krämer (CDU) verklagt. Die Klage hat das Verwaltungsgericht Neustadt abgewiesen.

Das Gericht sieht keinen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit in den Handlungen des früheren Bürgermeisters, die erneuerbaren Energieprojekte der Verbandsgemeinde betreffend. Das wären die Voraussetzungen gewesen, um Schadensersatz geltend machen zu können. Die Projekte hatten der Verbandsgemeinde Verluste von sieben Millionen Euro beschert.

Die Verbandsgemeinde hatte während Krämers Amtszeit eine Biogasanlage, ein Strohheizkraft- sowie ein Hackschnitzelwerk und ein Nahwärmenetz gebaut und alles hoch defizitär unterhalten. Die Millionengräber wurden 2017 für 410.000 Euro an die WVE Kaiserslautern verkauft.

Die Verbandsgemeinde hatte im Zuge der Aufarbeitung der Verlustgeschäfte ein Rechtsgutachten eingeholt. Laut Gutachten hätte Krämer im Jahr 2011 vier Aufträge nicht mehr vergeben dürfen, um absehbaren weiteren Schaden von der Verbandsgemeinde abzuwenden. Aus den Vergabesummen, zuzüglich Zinsen, resultierte die geforderte Schadensersatzsumme.

Der Klagebegründung, dass der frühere Verbandsbürgermeister eine Stopp-Linie der Kommunalaufsicht für das Projekt sowie ein Kurzgutachten eines Wirtschaftsprüfers zur Wirtschaftlichkeit der Projekte ignoriert und den Verbandsgemeinderat nicht oder nicht ausreichend informiert habe, folgte das Verwaltungsgericht nicht. Es sah keine grobe Fahrlässigkeit in Krämers Handeln bei der Vergabe der Aufträge.

Auch war für das Gericht nicht schlüssig nachvollziehbar, wie sich die geforderte Schadensersatzsumme zusammensetzt. Zudem seien Ansprüche, sofern sie gerechtfertigt gewesen wären, nach Auffassung des Gerichtes verjährt. Die Verbandsgemeinde kann Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

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