Mainz Rheinland-Pfalz will Temposündern Führerschein doch zurückgeben

Eingezogene Führerscheine will auch Rheinland-Pfalz jetzt unter bestimmten Voraussetzungen zurückgeben.
Eingezogene Führerscheine will auch Rheinland-Pfalz jetzt unter bestimmten Voraussetzungen zurückgeben.

Auch Rheinland-Pfalz will nun Autofahrern, gegen die aufgrund des neuen Bußgeldkatalogs ein Fahrverbot verhängt worden war, unter bestimmten Voraussetzungen den eingezogenen Führerschein zurückgeben. Das hat das Innenministerium am Freitag mitgeteilt.

Die neue Straßenverkehrsordnung sieht eigentlich vor, dass ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Zuvor lagen die Grenzen bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Dann aber wurde vor kurzem ein Formfehler in der Verordnung entdeckt. Daraufhin setzten die Länder den neuen Bußgeldkatalog vorerst außer Vollzug. Rheinland-Pfalz vertrat jedoch – anders als andere Bundesländer – den Standpunkt, für eine Rücknahme bereits rechtskräftig gewordener Fahrverbote durch die Verwaltungsbehörden gebe es keine rechtliche Grundlage.

Rechtskräftige Bußgeldbescheide werden nicht zurückgenommen

Dennoch will das rheinland-pfälzische Innenministerium jetzt den Temposündern entgegenkommen: Die Vollstreckung eines auf der Grundlage einer nichtigen Norm erlassenen Fahrverbots würde für die Betroffenen eine besondere Härte darstellen, wenn das Fahrverbot auf der Grundlage des alten Bußgeldkatalogs nicht angeordnet worden wäre. „Aus diesem Grund wird von der Vollstreckung eines Fahrverbotes dann abgesehen, wenn das Fahrverbot nach alter Rechtslage nicht angeordnet worden wäre; bereits in Verwahrung genommene Führerscheine werden in diesen Fällen zurückgegeben“, sagte Innen-Staatssekretärin Nicole Steingaß am Freitag. Dies werde von Amts wegen veranlasst, sodass Betroffene keinen Antrag stellen müssten.

Bußgeldbescheide, die bereits rechtskräftig geworden sind, werden dagegen nicht zurückgenommen.

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