Hessen Rechtsextreme Chats bei Polizisten gefunden

Beamte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Frankfurter Polizei stehen an einem Einsatzort der Razzia.
Beamte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Frankfurter Polizei stehen an einem Einsatzort der Razzia.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mainz gegen einen in Rheinland-Pfalz wohnenden Polizisten haben die Behörden im Nachbarland Hessen auf mutmaßlich rechtsextreme Chats von Polizisten stoßen lassen. Die Mainzer Ermittlungen gegen den zuletzt beim Spezialeinsatzkommando (SEK) des Frankfurter Polizeipräsidiums eingesetzten 38-Jährigen drehen sich um den Vorwurf des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Mittwoch mitteilte. Bei der Auswertung der bei dem SEK-Beamten sichergestellten Mobiltelefone stießen die Ermittler dann auf die Chatgruppen.

Deswegen wird in Hessen nach Angaben von Frankfurter Staatsanwaltschaft und dem dortigen Landeskriminalamt gegen mehrere Polizisten ermittelt. Seit dem Morgen würden sechs Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Bei den Betroffenen handele es sich um Beamte eines Spezialeinsatzkommandos, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Seit April wird ermittelt

Bereits seit April laufen demnach die Ermittlungen wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und weiterer Straftaten. Ermittelt werde gegen 20 Männer im Alter von 29 bis 54 Jahren, darunter ein ehemaliger Polizisten und 19 Beamte im aktiven Dienst. Insgesamt 17 von ihnen stehen im Verdacht, als Teilnehmer verschiedener Chatgruppen untereinander Beiträge mit volksverhetzenden Inhalten beziehungsweise Abbildungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation geteilt zu haben.

Ob es einen Zusammenhang mit der vor knapp zwei Jahren aufgedeckten Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten in einem Frankfurter Polizeirevier gebe, sei noch nicht bekannt, sagte die Sprecherin. Gegen drei der 20 Beschuldigten wurden Ermittlungen alleine aufgrund des Verdachts der Strafvereitelung im Amt aufgenommen, da sie Teilnehmer der relevanten Chatgruppen waren und als Vorgesetzte die in Rede stehende Kommunikation nicht unterbunden und geahndet haben.

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