Ludwigshafen/Frankenthal Nutzer gesperrt, weil Satire nicht verstanden: Gericht entscheidet trotzdem für Facebook

Der Pfälzer hatte einen Beitrag des Magazins „Der Postillon“ geteilt, in dem es um Hitler ging.
Der Pfälzer hatte einen Beitrag des Magazins »Der Postillon« geteilt, in dem es um Hitler ging.

Das Landgericht in Frankenthal hat einen Ludwigshafener abblitzen lassen, der von Facebook irrtümlich gesperrt worden war und nachträglich dagegen geklagt hatte. Der Mann wurde vor gut einem Jahr – wie offenbar viele andere Nutzer – vorübergehend unter Hassrede-Verdacht gestellt, als er auf seinem Profil einen Beitrag des Satire-Magazins „Der Postillon“ weiterverbreitete. Dass es bei dem Text unter der Überschrift „Schrecklicher Verdacht: War Hitler ein Gamer?“ nicht um Nazi-Propaganda handelte, hatten die Kontrolleure der Plattform zunächst wohl nicht verstanden.

Er wollte auch Schmerzensgeld

Der Ludwigshafener wollte nun vom Gericht bestätigt haben, dass die Wächter rechtswidrig gehandelt hatten. Außerdem forderte er 1500 Euro Schmerzensgeld. Die Frankenthaler Richter haben nun aber geurteilt: Was Facebook mit ihm gemacht hat, geht in Ordnung. Denn das Profil des Mannes war nur für wenige Stunden blockiert. Und das Unternehmen dürfe Nutzer auch vorsichtshalber sperren, wenn es einen Beitrag zunächst nicht klar einordnen kann. Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen: Der Ludwigshafener will in die Berufung vorm Pfälzer Oberlandesgericht in Zweibrücken.

Im ausführlichen Artikel steht, was der „Postillon“-Gründer über das Vorgehen Facebooks sagt. Und im RHEINPFALZ-Kommentar wird erklärt, warum das Urteil auch Facebook nicht gefallen kann.

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