Meinung Frankenthaler Urteil: Vernichtend für Facebook

Frankenthaler Richter haben geprüft, ob Facebook einen irrtümlich gesperrten Nutzer entschädigen muss.
Frankenthaler Richter haben geprüft, ob Facebook einen irrtümlich gesperrten Nutzer entschädigen muss.

Facebook hat in Frankenthal einen Prozess gewonnen. Doch im Urteil steht etwas, was dem Konzern nicht gefallen kann.

Facebook hat in Frankenthal obsiegt: Ein Pfälzer Nutzer forderte vor Gericht Schmerzensgeld, nachdem ihm das Profil gesperrt worden war. Denn er hatte einen Text des Satire-Magazins „Der Postillon“ verbreitet, den die Kontrolleure des Internet-Giganten zunächst für NS-Propaganda gehalten hatten. Doch für diesen Missgriff zahlen muss das Unternehmen vorerst nicht. Weil die Justiz sagt: Dass Leute irrtümlich für eine Weile kaltgestellt werden, kann schon mal passieren. Und ein messbarer Schaden entsteht einem Normal-Nutzer durch so eine Zwangspause auch nicht.

Facebook-Nutzer zahlen mit Daten

Allerdings: Wer bei Facebook ein Profil hat und es nutzen will, der zahlt dafür durchaus eine Art Mitgliedsbeitrag. Denn er gibt Informationen über sich preis, die der Konzern gewinnbringend an Werbekunden verhökert. Doch der Logik des Frankenthaler Urteils zufolge lässt sich der Nutzer damit über den Tisch ziehen. Denn im Gegenzug bekommt er nichts, was einen irgendwie greifbaren Wert hätte. Der Internet-Konzern mag in Frankenthal obsiegt haben – doch gleichzeitig hat ihm die Pfälzer Justiz eine vernichtende Beschreibung seines Geschäftsmodells geliefert.

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