Rheinland-Pfalz Neue Verordnung regelt Details zu Bestattungen und Trauungen

Rimschweiler Friedhof
Rimschweiler Friedhof

Ehegatten, Lebenspartner und Verlobte eines Verstorbenen, Verwandte ersten Grades sowie Personen eines weiteren Hausstandes dürfen künftig als Trauergäste an Bestattungen teilnehmen. Das regelt eine am Freitag in Kraft getretene neue Verordnung zu Beschränkungen in der Corona-Krise in Rheinland-Pfalz. Weitere Menschen dürfen teilnehmen, sofern sichergestellt wird, dass pro zehn Quadratmeter Raumfläche nicht mehr als eine Person anwesend ist. In der Bekämpfungsverordnung hatte es bislang lediglich geheißen, Bestattungen seien „im engsten Familienkreis“ zulässig.

An dieser Stelle finden Sie ein Video via YouTube.

Um Inhalte von Drittdiensten darzustellen und Ihnen die Interaktion mit diesen zu ermöglichen, benötigen wir Ihre Zustimmung.

Mit Betätigung des Buttons "Fremdinhalte aktivieren" geben Sie Ihre Einwilligung, dass Ihnen Inhalte von Drittanbietern (Soziale Netzwerke, Videos und andere Einbindungen) angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an die entsprechenden Anbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Mehr Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Neuerungen bei Trauungen

An standesamtlichen Trauungen dürfen neben den Eheschließenden der Standesbeamte, „weitere für die Eheschließung notwendige Personen“ und zwei Trauzeugen teilnehmen. Dabei sein dürfen auch im ersten Grad mit einem der Eheleute verwandte Menschen sowie Personen eines weiteren Hausstandes. Auch bei Trauungen sieht die neue Rechtsgrundlage vor, dass weitere Menschen erlaubt sind, sofern es pro zehn Quadratmeter Raum nicht mehr als eine Person ist.

x