Rheinland-Pfalz Neue Verordnung regelt Details zu Bestattungen und Trauungen
Ehegatten, Lebenspartner und Verlobte eines Verstorbenen, Verwandte ersten Grades sowie Personen eines weiteren Hausstandes dürfen künftig als Trauergäste an Bestattungen teilnehmen. Das regelt eine am Freitag in Kraft getretene neue Verordnung zu Beschränkungen in der Corona-Krise in Rheinland-Pfalz. Weitere Menschen dürfen teilnehmen, sofern sichergestellt wird, dass pro zehn Quadratmeter Raumfläche nicht mehr als eine Person anwesend ist. In der Bekämpfungsverordnung hatte es bislang lediglich geheißen, Bestattungen seien „im engsten Familienkreis“ zulässig.
Neuerungen bei Trauungen
An standesamtlichen Trauungen dürfen neben den Eheschließenden der Standesbeamte, „weitere für die Eheschließung notwendige Personen“ und zwei Trauzeugen teilnehmen. Dabei sein dürfen auch im ersten Grad mit einem der Eheleute verwandte Menschen sowie Personen eines weiteren Hausstandes. Auch bei Trauungen sieht die neue Rechtsgrundlage vor, dass weitere Menschen erlaubt sind, sofern es pro zehn Quadratmeter Raum nicht mehr als eine Person ist.