Pfalz-Ticker Neue Auflage für Freibäder: Weniger Schwimmer im Becken

Weiterhin gilt die Auflage, dass die Bahnen mit Leinen abgegrenzt sein müssen.
Weiterhin gilt die Auflage, dass die Bahnen mit Leinen abgegrenzt sein müssen.

Für die Öffnung der Freibäder in Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung das Hygienekonzept überarbeitet: Es lässt jetzt bei großen Schwimmbädern zwar mehr Besucher auf dem Gelände zu, aber in den Becken selbst dürfen nun generell weniger Badegäste schwimmen als bisher. Die Neuregelung schreibt vor, dass in den Becken ein Abstand von mindestens drei Metern zu anderen Personen einzuhalten ist, bislang war für die Schwimmer nur ein Mindestabstand von 1,50 Metern gefordert.

Anders sieht es bei den Außenanlagen aus: Bisher war bis zu 800 Quadratmeter Nutzfläche maximal eine Person pro zehn Quadratmeter erlaubt, bei einer darüber hinaus gehenden Fläche waren es dann dort höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter. Auch bei Flächen über 800 Quadratmeter bleibt es jetzt bei der Begrenzung von einer Person pro zehn Quadratmeter. Betreiber von Schwimmbädern mit großen Außenanlagen dürfen also jetzt mehr Gäste hereinlassen.

Neue Landesverordnung gilt ab 10. Juni

Die Landesregierung hatte die neue Corona-Bekämpfungsverordnung – es ist inzwischen die neunte Fassung – am späten Donnerstagabend bekanntgegeben, sie bringt eine Reihe von weiteren Lockerungen. Die dazugehörigen überarbeiteten Hygienekonzepte für die verschiedenen Bereiche sind mittlerweile auch weitgehend veröffentlicht. Die neue Verordnung tritt am 10. Juni in Kraft.

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