Rhein-Pfalz-Kreis Kreisverwaltung: Positive Signale für Umzug aus Mainz
Dass Landrat Clemens Körner den Standort der Verwaltung gerne von Ludwigshafen nach Schifferstadt verlegen will, ist kein großes Geheimnis. Und pünktlich zum Wochenende bekommt dieses Ansinnen einen Schub durch positive Signale aus dem Mainzer Innenministerium.
„Meilenstein erreicht“ – so überschreibt die Kreisverwaltung am späten Freitagnachmittag ihre Pressemitteilung. Der Grund für diesen Ausdruck der Freude: „Für den Umzug des Kreishauses nach Schifferstadt gibt es ein positives Signal aus Mainz“, heißt es weiter. Eine Prüfung des Innenministeriums sei demnach zu dem Ergebnis gekommen, dass die im Auftrag der Kreisverwaltung erstellten Wirtschaftlichkeitsanalysen „im Ergebnis tragen und einer Sitzverlegung nicht entgegenstehen“. Das ist der eingangs zitierte Meilenstein. Die Frage der Wirtschaftlichkeit einer Verlegung des Sitzes „ist von zentraler Bedeutung“, schreibt die Verwaltung weiter. Sie rechne nun mit einem zügigen Verfahren. „Wir bedanken uns ausdrücklich beim Ministerium für diese konstruktive Zusammenarbeit und freuen uns, dass sie zu diesem positiven Zwischenergebnis geführt hat“, wird Landrat Clemens Körner (CDU) in der Pressemitteilung zitiert.
Der Wunsch nach einem Umzug resultiert aus der Tatsache, dass das aktuelle Kreishaus am Ludwigshafener Europaplatz sanierungsbedürftig ist und nicht genügend Platz für alle Mitarbeiter bietet. Nach einer umfassenden Standortanalyse der Kreisverwaltung kommt im Kreis nur Schifferstadt als neuer Verwaltungssitz in Frage. Dort hat die Verwaltung das ehemalige Gelände der Bereitschaftspolizei ins Auge gefasst. Für einen Umzug ist der Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung nötig.
Für den Standort Schifferstadt legte ein Investor ein Angebot zur Anmietung von Büroräumen in einem neuen Verwaltungsgebäude direkt am Bahnhof vor. Der Rhein-Pfalz-Kreis muss nach eigenen Angaben für die notwendige Prüfung durch das Innenministerium den Nachweis erbringen, dass für die Verlegung des Kreissitzes ausreichende Gründe des Allgemeinwohls vorliegen. Hierzu gehört auch eine langfristige Betrachtung der Kosten für die beabsichtigte Anmietung dieser Büroräume im Vergleich zu einer Sanierung des aktuellen Kreishauses und des Verbleibs in Ludwigshafen. Die Überprüfung dieser Kostenbetrachtung ist nun mit positivem Ergebnis abgeschlossen.