Rheinland-Pfalz Kommunen in Rheinland-Pfalz heben Steuersätze nur leicht an
Die rheinland-pfälzischen Kommunen werden in diesem Jahr voraussichtlich auf größere Erhöhungen der Steuer-Hebesätze verzichten. Gemäß der Vorabmeldungen der Gemeinden für 2020 liege der durchschnittliche Hebesatz für die Gewerbesteuer bei 382 Prozent und damit nur einen Prozentpunkt über dem Wert von 2019, wie das Statistische Landesamt in Bad Ems am Mittwoch mitteilte. Auf den höchsten Wert kommt unter den kreisfreien Städten 2020 nach vorläufigen Zahlen Mainz mit 440 Prozent.
Höchster Satz bei Grundsteuer B in Neustadt
Wenig anders sieht es bei der Grundsteuer aus: Für die Variante A auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhöht sich der Satz um einen Prozentpunkt auf 324 Prozent, bei der Grundsteuer B auf bebaute oder bebaubare Grundstücke liegt die Steigerung bei vier Prozentpunkten auf 407 Prozent.
In der Regel sind die Hebesätze bei Gewerbe- und Grundsteuer B in kreisfreien Städten der Behörde zufolge deutlich höher als in kreisangehörigen Gemeinden, wobei letztere nun minimal aufholen. Die kreisfreien Städte kommen bei der Gewerbesteuer im Schnitt auf unverändert 423 Prozent, in den kreisangehörigen Städten wird um einen Prozentpunkt auf 362 Prozent erhöht.
Bei der Grundsteuer B erhöhen fünf der zwölf kreisfreien Städte ihre Sätze – im Schnitt um neun Prozentpunkte auf 458 Prozent. In den kreisangehörigen Gemeinden klettert der Satz im Schnitt um zwei Prozentpunkte auf 385 Prozent. Auf den höchsten Satz bei der Grundsteuer B kommt dem Landesamt nach unter den kreisfreien Städten Neustadt an der Weinstraße mit 505 Prozent.