Pfalz-Ticker Klimaschutz: Rheinland-Pfalz hält laut Rechnungshof eigenes Gesetz nicht ein

Dämmung gehört zu Maßnahmen des Klimaschutzes am Bau.
Dämmung gehört zu Maßnahmen des Klimaschutzes am Bau.

(Aktualisiert 14.40 Uhr: Stellungnahme CDU, Stellungnahme Ministerium) Bei Baumaßnahmen, die Rheinland-Pfalz fördert, erreicht das Land häufig nicht die Ziele des Klimaschutzes. Zu diesem Ergebnis kommt der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz. In dem am Donnerstag von Rechnungshofpräsident Jörg Berres in Mainz vorgestellten Jahresbericht bemängeln die Prüfer aus Speyer, dass die Instrumente für ein nachhaltiges Bauen oft nicht oder nicht hinreichend genutzt würden. Von 87 geprüften Baumaßnahmen erfüllten nur 15 Prozent einen höheren als den gesetzlich geforderten energetischen Standard. Mehr noch: Vor Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes hätten 30 Prozent der 60 geprüften Baumaßnahmen höhere Standards erfüllt. Mit dem Landesklimaschutzgesetz aus dem Jahr 2014 strebt das Land an, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu sein. Den öffentlichen Stellen wurde eine Vorbildfunktion zugewiesen. Im Hochbau sollten die Förderprogramme des Landes die Grundsätze des nachhaltigen Bauens einhalten, heißt es im Bericht. Dazu zählen eine Ökobilanzierung der eingesetzten Baustoffe oder eine Gesamtkostenrechnung über die Nutzungsdauer. Das Bauministerium hat nach Angaben der Rechnungsprüfer zugesagt, baufachliche Hinweise zu erarbeiten.

Eine Sprecherin des Ministeriums kündigte einen zentralen Erlass zu im Sinne des Landesklimaschutzgesetzes an. Flächensparsamkeit und die Ökobilanzen wesentlicher Baustoffe solle dabei ebenso berücksichtigt werden wie Berechnungen der sogenannten Lebenszyklen von Bauten.

Kritik kommt von der CDU-Opposition: „Die Landesregierung wollte mit ihrem umstrittenen Klimaschutzgesetz Vorreiter und Vorbild sein. Jetzt sieht man, dass sie diese Vorbildfunktion leider nicht ausfüllt“, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Martin Brandl.

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