Helmut-Kohl-Stiftung Klagt Maike Kohl-Richter gegen Stiftungsgesetz?

Maike Kohl-Richter sagt, die von der großen Koalition auf den Weg gebrachte Helmut-Kohl-Stiftung „widerspricht dem letzten Wille
Maike Kohl-Richter sagt, die von der großen Koalition auf den Weg gebrachte Helmut-Kohl-Stiftung »widerspricht dem letzten Willen meines Mannes«. Dem Vorhaben habe sie auch nicht zugestimmt.

Maike Kohl-Richter, Witwe und Alleinerbin Helmut Kohls, schließt rechtliche Schritte gegen die Verabschiedung des Gesetzes zur Errichtung der Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung offenbar nicht aus. Eine Anfrage der RHEINPFALZ hierzu beantwortete ihr Rechtsanwalt Stefan Wieser (Freiburg) so: „Sie haben richtig erkannt, dass die Presseerklärung (der Frau des Altkanzlers) die Antwort auf Ihre Frage bewusst offenlässt.“

Kohl-Richter hatte am Mittwoch in einem elfseitigen Statement dargestellt, dass sie mit dem Vorgehen der aktuellen Unionsfraktion nicht einverstanden sei. Unter Verweis auf ein nicht näher beschriebenes „einschlägiges Urteil“ unterstreicht sie, dass für die Nutzung des Namens ihres verstorbenen Mannes ihr Einverständnis einzuholen sei.

Noch am Donnerstagabend will der Bundestag in dritter und letzter Lesung das Gesetz zur Kohl-Stiftung abschließend auf den Weg bringen. Es sieht die Errichtung eines Helmut-Kohl-Zentrums in Berlin vor. Es soll der Öffentlichkeit zugänglich sein und eine ständige zeitgeschichtliche Ausstellung beherbergen. Sonderausstellungen und Veranstaltungen sind ebenfalls vorgesehen. Im aktuellen Haushalt sind 2,94 Millionen Euro für die Kohl-Stiftung eingestellt.

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