Recht Klage gegen Vatikan wegen Kindesmissbrauchs abgewiesen

Der Vatikan, hier der Petersplatz, „weist Merkmale auf, die mit denen eines Staates vergleichbar sind“, urteilte der Europäische
Der Vatikan, hier der Petersplatz, »weist Merkmale auf, die mit denen eines Staates vergleichbar sind«, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Klage auf Entschädigung für sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche gegen den Vatikan abgewiesen.

Die Straßburger Richter verwiesen in ihrer Entscheidung vom Dienstag auf die Immunität des Kirchenstaates gemäß der Grundsätze internationalen Rechts. Die ursprünglich mit dem Fall betraute belgische Justiz habe es daher zurecht verweigert, den Vatikan zu verurteilen.

Die Kläger aus Belgien, den Niederlanden und Frankreich hatten 2011 in Belgien Klage gegen den Vatikan sowie ranghohe Vertreter der belgischen katholischen Kirche und kirchlicher Organisationen eingereicht. Sie forderten Wiedergutmachung für „den Schaden, der durch die strukturell mangelhafte Art und Weise entstanden ist, in der die Kirche angeblich mit dem Thema des sexuellen Missbrauchs innerhalb der Kirche umgegangen ist“, erklärte der EGMR.

„Ausländischer Souverän“

Die belgischen Gerichte hatten die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass sie nach internationalem Recht einen anderen Staat nicht belangen könnten. Der EGMR bestätigte diese Einschätzung nun: Der Vatikan „weist Merkmale auf, die mit denen eines Staates vergleichbar sind“. Daraus habe die belgische Justiz zurecht ableiten können, „dass der Heilige Stuhl ein ausländischer Souverän ist“.

„Das völlige Scheitern der Klage“ sei das Ergebnis schlechter „Verfahrensentscheidungen“, fügten die Straßburger Richter hinzu. Demnach hätten die Kläger die ihren Ansprüchen zugrundeliegenden Tatsachen besser „präzisieren und individualisieren“ müssen.

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