europäischer gerichtshof Jahrelange Leiharbeit: Kein Anspruch auf Festanstellung

Ein Zeitarbeiter im Einsatz als Gabelstaplerfahrer (Symbolbild).
Ein Zeitarbeiter im Einsatz als Gabelstaplerfahrer (Symbolbild).

Wer jahrelang als Leiharbeiter den gleichen Job bei einem Unternehmen macht, hat nicht unbedingt Anspruch auf eine Festanstellung bei dieser Firma. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. In der Entscheidung heißt es, dass „der Leiharbeitnehmer aus dem Unionsrecht kein subjektives Recht auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem entleihenden Unternehmen ableiten kann“.

Hintergrund ist der Fall eines Mannes, der 55 Monate von 2014 bis 2019 als Leiharbeiter bei Daimler beschäftigt war und der nun ein festes Arbeitsverhältnis einklagt.

x