Rheinland-Pfalz Impfstoff von Johnson & Johnson: Wann gilt man als geboostert?

Für Menschen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, gelten in Rheinland-Pfalz künftig neue Regeln.
Für Menschen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, gelten in Rheinland-Pfalz künftig neue Regeln.

Für Menschen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, gelten in Rheinland-Pfalz künftig neue Regeln. Bislang brauchten diese nur eine Impfdosis, um als vollständig geimpft zu gelten – anders als Personen, die mit dem Vakzin von Astrazeneca oder den mRNA-Impfstoffen von Moderna oder Biontech/Pfizer geimpft wurden und zwei Impfungen für die Grundimmunisierung benötigten. Dementsprechend galten Johnson-&-Johnson-Geimpfte bislang bereits nach einer zweiten Impfung als „geboostert“. Das soll sich nun ändern.

Künftig benötigen diese Personen ebenfalls eine dritte Spritze für den Status der Auffrischungsimpfung, teilte das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium mit. Erst dann sind sie – wie alle Personen mit einer „Booster-Impfung“ – von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regel und bei den Quarantäneregeln für Kontaktpersonen ausgenommen. Ausnahmen gibt es laut Ministerium noch für Erstgeimpfte, deren zweite Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Von der neuen Regelung betroffen sind nach Angaben des Robert-Koch-Instituts mehr als 166.000 Rheinland-Pfälzer, die mit dem Johnson-Vakzin erstgeimpft wurden.

 

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Neue wissenschaftliche Erkenntnisse

Hintergrund der Änderung sei die angepasste Einschätzung des Bundes: „Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wurde klar, dass bei Omikron als vorherrschender Variante erst die Boosterimpfung einen sehr guten Schutz bietet und die Immunantwort einer Johnson & Johnson-Impfung nicht so lange vorhält, wie ursprünglich gedacht“, so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.

Weil Personen ursprünglich nach einer einmaligen Impfung mit dem Johnson-Wirkstoff als vollständig immunisiert galten, war das Vakzin auch bei Impfaktionen für schwer erreichbare Personengruppen wie Obdachlose verwendet worden, bei denen ein Zweittermin nur schwer zu organisieren gewesen wäre. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sollen die Sozialarbeiter und die Sozialämter vor Ort, die die damaligen Impfaktionen organisiert hatten, nun erneut tätig werden und so Möglichkeiten für weitere Impfungen beziehungsweise Auffrisch-Impfungen bieten.

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