Bahnverkehr GDL darf weiter streiken
Der GDL-Streik bei der Deutschen Bahn (DB) ist mit juristischen Mitteln derzeit nicht zu stoppen.
Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt lehnte am Freitag in zweiter Instanz eine von der DB beantragte einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ab. Der Streik, der im Personenverkehr am Donnerstag begonnen hat, geht noch bis Dienstag, 2 Uhr. Erst am Dienstag sollen die DB-Züge wieder regulär fahren.
Die Deutsche Bahn AG (DB) bedauert die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts , verwies aber auf einen Aspekt, der für die weiteren Verhandlungen wichtig ist. Dabei geht es um die Forderung der GDL, dass ihre Tarifverträge auch dort geletn sollen, wo sie kaum Mitglieder hat. Zwar sieht laut DB-Angaben das Gericht die von der GDL geforderte Klausel zur Umsetzung ihrer Tarifverträge für alle ihre Mitglieder als rechtswidrig an, wertete diese Forderung jedoch nicht als Streikziel. Damit sei aber klargestellt, dass diese Klausel in den weiteren Verhandlungen nicht mehr verwendet werden kann, betont die DB. Das Gericht habe klar zum Ausdruck gebracht, dass die GDL-Tarifverträge ausschließlich in den Betrieben zur Anwendung kommen, in denen die GDL eine Mehrheit hat.