Rheinland-Pfalz Frauenministerin Spiegel für Paritätsgesetz bei Landtagswahlen

Anne Spiegel
Anne Spiegel

Die designierte Spitzenkandidatin der Grünen in Rheinland-Pfalz, Anne Spiegel, ist für eine gesetzlich festgelegte Quote für Kandidatenlisten der Landtagswahlen. „Das Paritätsgesetz ist vom Verfassungsgericht in Thüringen zwar gekippt worden“, sagte die Frauenministerin im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. „Aber wir werden uns genau die Urteilsbegründung anschauen.“

Besonders spannend sei, dass es nicht einstimmig abgelehnt worden sei. „Ein Sondervotum befasste sich mit der strukturellen Benachteiligung von Frauen. Da müssen wir ran.“

Das Urteil wird kontrovers diskutiert. Die AfD hatte gegen das Gesetz geklagt und will dies auch in Rheinland-Pfalz tun, wenn es ein Paritätsgesetz geben solle.

„Nicht nur auf Prinzip Freiwilligkeit setzen“

Frauenquoten seien zwar eine „positive Diskriminierung“, sagte Spiegel. Aber: „Bei der Gleichberechtigung sollte man nicht nur auf das Prinzip Freiwilligkeit setzen“, fügte Spiegel mit Blick auf die Diskussion über die Frauenquote in der CDU hinzu.

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Mainzer Landtag, Jan Bollinger, kündigte an, seine Fraktion werde eine Verfassungsklage prüfen, wenn die Landesregierung dieses Vorhaben weiter vorantreibe. „Die Entscheidung des Thüringer Landesverfassungsgerichts entspricht genau der Argumentationslinie der AfD“, betonte Bollinger. „Es zeugt von Uneinsichtigkeit und einem mangelnden Respekt vor der Gewaltenteilung, der Verfassung und Demokratie, wenn Ministerin Spiegel ihre Ideologie ungeachtet dieses Gerichtsurteils weiter durchsetzen will.“

Brandenburg hat als erstes Bundesland eine gesetzlich festgelegte Quote für Kandidatenlisten der Landtagswahlen. Der Thüringer Landtag hatte die Quotierung der Landeslisten im vergangenen Jahr mit den Stimmen von Linke, SPD und Grünen beschlossen. In diesem Sommer sollen noch mehrere Verfassungsgerichte entscheiden.

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