Otterstadt/VG Rheinauen Erdöl-Projekt: Verwaltungsgericht weist Klagen ab

Angedachtes Bohrfeld: der größte grün bewachsene Acker links von der L534 zwischen Otterstadt (im Hintergrund) und Waldsee.
Angedachtes Bohrfeld: der größte grün bewachsene Acker links von der L534 zwischen Otterstadt (im Hintergrund) und Waldsee.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klagen des BUND, der Ortsgemeinde Otterstadt und der Verbandsgemeinde Rheinauen, die sich gegen ein Erdöl-Projekt richten, abgewiesen. „Die Argumente der Kläger haben letztlich nicht verfangen“, sagte Roland Kintz, Vorsitzender Richter, auf RHEINPFALZ-Anfrage. Weiter wollte er auf die komplexe Urteilsbegründung noch nicht eingehen. Nur so viel: Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sei klagebefugt gewesen. „Wir haben die Argumente geprüft, die Klage ist unbegründet“, sagte Kintz.

Das Verwaltungsgericht wird sein Urteil nun schriftlich begründen, das kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die Prozessbeteiligten bekommen es anschließend zugestellt und haben dann einen Monat Zeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz zu stellen.

Projekt seit Jahren in der Kritik

Das Erdöl-Projekt zwischen Waldsee und Otterstadt ist seit Jahren umstritten. Ein Konsortium aus den Unternehmen Neptune Energy und Palatina Geocon, das seit 2008 in Speyer Erdöl fördert, will von einem Acker aus eine Bohrung abteufen, um eine Lagerstätte zu erkunden. Die Interessengemeinschaft „Kein Öl“ aus Otterstadt, die politischen Gremien in Otterstadt, Waldsee und der Verbandsgemeinde sowie der BUND wehren sich gegen das Projekt, weil sie negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt fürchten.

Der BUND hatte in der Gerichtsverhandlung am Mittwoch unter anderem geltend gemacht, dass der für das Erdöl-Projekt notwendige Hauptbetriebsplan wegen fehlerhaftem Unterlassen einer Umweltverträglichkeitsprüfung rechtswidrig sei. Die weitere Argumentation lautete, dass auch ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Vorschriften vorliegt. Die Ortsgemeinde Otterstadt und die Verbandsgemeinde Rheinauen begründeten ihre Betroffenheit mit planungsrechtlichen Einschränkungen. Die Ortsgemeinde geht durch das Projekt zum Beispiel von einem erheblichen Lärmzuwachs aus, der sich auf Baugebiete auswirke.

Wie es nach der Entscheidung weitergeht und was die Prozessbeteiligten sagen, lesen Sie hier.

x