Polizei Ein tierisches Happyend
Ein junger Hund hat nach Polizeiangaben am Dienstagvormittag für eine Vollsperrung der Autobahn A8 bei Karlsruhe gesorgt. Nachdem er von den Beamten aufgenommen wurde, fand er auch ein neues Zuhause.
Kurz nach 11 Uhr wurde der Polizei ein Hund auf dem Seitenstreifen der A8 gemeldet und offenbar versuchten Verkehrsteilnehmer bereits, den Vierbeiner einzufangen. Umgehend wurde eine Vollsperrung der Autobahn in beide Fahrtrichtungen in die Wege geleitet.
Nach wenigen Minuten konnte der verängstigte Hund schließlich durch im Stau stehende Verkehrsteilnehmer eingefangen und an eine Streife übergeben werden. Diese nahmen die Fellnase mit auf die Dienststelle und die Sperrung der Autobahn konnte aufgehoben werden.
Anhand des Chips konnte in Erfahrung gebracht werden, dass es sich bei dem Vierbeiner um eine etwa 10 Monate alte Kokoni-Hündin mit Namen „Floh“ handelt. Der Leiter des Autobahnpolizeireviers war derweil auf den tierischen Besucher auf seiner Dienststelle aufmerksam geworden, nahm sich der Hündin an und versorgte sie bei sich zu Hause.
Aller guten Dinge sind Drei
Mit Hilfe einer Suche über die Sozialen Netzwerke konnte als bald auch der Besitzer des Tiers ermittelt werden: eine Tierschutzorganisation. Hier konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die Organisation die junge Hündin erst vor Kurzem aus Griechenland gerettet hatte. In den vergangenen zwei Wochen wurde Floh nacheinander an zwei Familien vermittelt, die beide jedoch nach wenigen Tagen die Vierbeinern nicht behalten wollten. Als Floh am Montag dann von einer Mitarbeiterin der Tierschutzorganisation wieder abgeholt werden sollte, entwischte sie einer Mitarbeiterin der Tierschutzorganistion und rannte davon. Die Nacht hatte die Hündin dann offenbar im Freien verbracht, bevor sie sich schließlich am Dienstag auf die Autobahn verirrte.
Diese Leidensgeschichte von Floh ließ den Revierleiter nicht kalt – erst recht, nachdem sie sich schon ein wenig „beschnuppern“ konnten. In Absprache mit der Tierschutzorganisation wird Floh daher auch weiterhin bei dem Beamten bleiben können.