Rheinland-Pfalz Corona-Auflagen für Pflegeheime werden ab Juli deutlich gelockert

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Vor dem Hintergrund gleichbleibend niedriger Infektionszahlen in der Corona-Krise lockert das Land Rheinland-Pfalz die Auflagen für Pflegeheime und Unterkünfte für Menschen mit Behinderungen deutlich. Damit dürfte der Alltag in diesen Einrichtungen, in denen vor einigen Wochen noch strikte Regelungen samt Besuchsverbot galten, wieder ein gutes Stück normaler werden. In Kraft tritt eine neue Verordnung mit den gelockerten Vorgaben zum 1. Juli, sie gilt zunächst bis Ende August.

Nicht mehr nötig sind ab dann Quarantänezeiten für Bewohner von Pflegeheimen beispielsweise nach Klinikaufenthalten oder für neu in ein Heim ziehende Menschen. Neu aufgenommene Personen müssen fortan nur noch für sieben Tage einen Mund-Nasen-Schutz tragen - sofern medizinisch möglich - und werden am Tag der Ankunft sowie an Tag sieben auf das Virus Sars-CoV-2 getestet. In separaten Räumen müssen sie nicht mehr untergebracht werden.

Außerdem können Heimbewohner ab Juli zwei Besucher pro Tag zeitlich unbegrenzt empfangen. Bislang war nur ein Besucher pro Tag für eine Stunde erlaubt. Die Besucher müssen in den Häusern nach wie vor in einem Register erfasst werden und Mund-Nasen-Schutz tragen. Einmalig stelle das Land den Einrichtungen insgesamt 250 000 Masken zur Verfügung, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD).

Darüber hinaus ist künftig ein Verlassen einer Einrichtung für die Bewohner wieder ohne weiteres möglich, etwa für einen Gang in ein Café, ein Restaurant oder für einen Spaziergang. Bislang müssen sie das mit Schutzausrüstung tun, alleine, mit einem gesunden anderen Bewohner, einem gesunden Heimmitarbeiter oder einem nicht-infizierten Angehörigen. Davor hatte sich der erlaubte Ausgang sogar nur auf das nahe Umfeld begrenzen müssen.

Eine Besonderheit gelte für Bewohner von Pflegeheimen, wenn diese länger als 24 Stunden draußen seien, erklärte Bätzing-Lichtenthäler, beispielsweise auf Besuch bei der Familie oder auf einem Wochenendtrip. Dann müssten sie nach der Rückkehr sieben Tage lang einen Mund-Nasen-Schutz tragen und würden ebenfalls zweimal getestet. Das gelte indes nicht nach einem Krankenhausaufenthalt.

Die Ministerin sagte, die Infektionszahlen seien auf einem stabilen niedrigen Niveau. In Heimen gibt es derzeit laut Ministerium keinen mit dem neuen Coronavirus infizierten Menschen. Dies in Kombination mit der Tatsache, dass mittlerweile alle Einrichtungen Hygienekonzepte hätten und es ausreichend Schutzausrüstung gebe, habe dazu geführt, dass nun gelockert werden könne.

Die zuvor strikten Einschränkungen inklusive des zeitweisen Besuchsverbots in der Pandemie seien nötig gewesen, weil Menschen über 70 Jahren einen großen Teil der Corona-Toten ausmachten, also sehr schutzbedürftig seien, betonte Bätzing-Lichtenthäler. „Ziel ist es, das Leben in den Einrichtungen wieder so normal wie möglich zu gestalten.“ Der Geschäftsführer der Mainzer Alten- und Wohnheime gGmbH, Oliver Backhaus, sagte, es sei eine schwierige Balance zwischen Ansprüchen von Bewohnern und Angehörigen auf der einen Seite und dem Infektionsschutz auf der anderen. Die neue Verordnung bringe eine „deutliche Verbesserung“.

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