Pfalz-Ticker Bußgeld für Kaiserslauterer Gastronom: Nicht alle Auflagen eingehalten

In nur einem der zehn besuchten Betriebe mussten ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, wegen eines Verstoßes gegen die
In nur einem der zehn besuchten Betriebe mussten ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, wegen eines Verstoßes gegen die Öffnungszeiten sowie Ausschanks an der Theke.

Seit Mittwoch dürfen Gastronomen in Rheinland-Pfalz unter hohen Auflagen wieder öffnen. Und die werden laut Stadtverwaltung in Kaiserslautern offenbar weitestgehend eingehalten. Das zumindest ergab eine stichprobenartige Visite im Rahmen einer gemeinsamen Streife der Polizei und der städtischen Ordnungsbehörde am Mittwochabend in der Innenstadt.

In nur einem der zehn besuchten Betriebe mussten ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, wegen eines Verstoßes gegen die Öffnungszeiten sowie Ausschanks an der Theke. Auf den Betreiber kommt nun ein Bußgeldverfahren zu.

Kleinere Unstimmigkeiten gab es in einigen Lokalen beim Thema Desinfektion, die aber im Gespräch geklärt werden konnten. Insgesamt waren die Betriebe zum Zeitpunkt des Rundgangs nur mäßig besucht. Gaststättenbetreiber und Gäste verhielten sich sehr diszipliniert.

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