Rheinland-Pfalz Bisherige Corona-Warnstufen fallen weg

In der Gastronomie gilt ab Mittwoch die 2G-Regel.
In der Gastronomie gilt ab Mittwoch die 2G-Regel.

Das bisher in Rheinland-Pfalz geltende Warnstufensystem anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ (bezogen auf ein Versorgungsgebiet) und „Anteil Intensivbetten“ (prozentualer Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten in RP) wird nach Angaben von Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) nicht fortgeführt. Stattdessen ist nach der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung nunmehr allein die landesweite „7-Tage- Hospitalisierungs-Inzidenz“ (= Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankungen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Sollte die landesweite Hospitalisierungsinzidenz unter 3 sinken oder über 6 steigen, soll es laut Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) eine neue Verordnung geben.

"Lockdown für Ungeimpfte"

Mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes tritt am Mittwoch ein „Lockdown für Ungeimpfte“ in Kraft. Künftig erhalten zum Beispiel bei Veranstaltungen, in der Gastronomie und bei Friseuren nur noch diejenigen Zutritt, die geimpft oder genesen sind. Ausnahmen von der 2G-Regel gibt es nur mit einem ärztlichen Attest.

3G-Regeln gelten am Arbeitsplatz, im öffentlichen Nahverkehr, in Hochschulen und in Kirchen. Selbsttests werden generell nur noch bei Jugendlichen zwischen zwölf und 17 Jahren akzeptiert. Kinder unter zwölf Jahren gelten als immunisiert. Für getestete, aber ungeimpfte Mitarbeiter gilt außerdem wieder die Maskenpflicht.

 

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