Neustadt Baumängel in der Südpfalz: Keine Steuerermäßigung für Ehepaar
Beim Finanzgericht in Neustadt, das für ganz Rheinland-Pfalz zuständig ist, häufen sich die Klagen, in denen Steuerpflichtige Baumängel an ihrer Immobile als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Doch die Chancen dafür sind offenbar gering, wie ein aktueller Fall aus der Südpfalz zeigt.
Dort ließ ein Ehepaar durch ein Massivbau-Unternehmen ein Zweifamilienhaus errichten. Wegen gravierender Planungs- und Ausführungsfehler ging das Ehepaar gerichtlich gegen die Firma vor. Allein im Jahr 2017 zahlten die Bauherrn Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von 13.700 Euro. Im Jahr 2018 meldete das Bauunternehmen Insolvenz an.
Das Ehepaar gab in seiner Steuererklärung die Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen an. Doch das Finanzamt lehnte die Steuerermäßigung ab. Zurecht, wie das Finanzgericht jetzt urteilte. Für die Kläger habe nicht die Gefahr bestanden, die Existenzgrundlage zu verlieren, sagte am Mittwoch eine Gerichtssprecherin. Beide seien berufstätig und hätten in einer ihrem Bedürfnis entsprechenden Mietwohnung gelebt. Das Baugrundstück sei nicht lebensnotwendig und hätte notfalls verkauft werden können.
Auch Baumängel seien nicht „unüblich“, so dass entsprechende Prozesskosten „grundsätzlich“ nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden könnten, sagte die Gerichtssprecherin.