Grossbritannien Archie darf nicht zum Sterben in Hospiz verlegt werden

Archie mit seiner Mutter Hollie Dance.
Archie mit seiner Mutter Hollie Dance.

Entgegen dem Wunsch seiner Eltern darf der unheilbar kranke Archie in England nicht zum Sterben in ein Hospiz verlegt werden. Der High Court in London lehnte einen entsprechenden Antrag der Eltern des Zwölfjährigen mit Blick auf die Risiken einer Verlegung am Freitag ab.

Es sei im besten Interesse Archies, dass die lebenserhaltenden Maßnahmen im Krankenhaus statt in einer anderen Umgebung eingestellt würden, sagte die Richterin. Theoretisch kann noch das Berufungsgericht eingeschaltet werden.

Erfolgloser Appell an Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Bis mindestens 14 Uhr Ortszeit (15 Uhr MESZ) am Freitag sollten die Geräte, die den Jungen in einem Londoner Krankenhaus derzeit am Leben halten, noch weiterlaufen. Bereits zuvor hatte die Klinik mehrfach Zeitpunkte für die Einstellung der Maßnahmen verkündet, die sich durch den langen Rechtsstreit um Archies Schicksal jedoch immer wieder verzögerten.

Archie liegt seit April im Koma. Bei einem Unfall zu Hause in Southend-on-Sea hat er sich schwere Hirnverletzungen zugezogen, womöglich bei einer Internet-Mutprobe. Die behandelnden Ärzte sehen keine Chance auf eine Genesung.

Das höchste britische Gericht hatte die Entscheidung der Ärzte gestützt, Archie sterben zu lassen. Dies sei im besten Interesse des Jungen. Auch ein letzter Appell der Eltern an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg blieb erfolglos.

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