Mannheim Amokfahrt auf den Planken: Anklage gegen 40-jährigen Deutschen erhoben
Nach der Amokfahrt in der Mannheimer Innenstadt am 3. März mit zwei Toten und zahlreichen Verletzten hat die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage gegen einen 40-jährigen Deutschen erhoben. Darüber informierte die Behörde am Montag. Die Anklage lautet unter anderem auf Verdacht des zweifachen Mordes sowie des versuchten Mordes.
Der 40-Jährige habe am 3. März gegen 12.14 Uhr die rote Ampel im Friedrichsring am Wasserturm überfahren und sei am Beginn der Fußgängerzone mit mindestens 50 Kilometern pro Stunde gezielt auf zwei Personen zugesteuert. Beide Personen habe er mit der linken Fahrzeugfront erfasst, wodurch eine der beiden Personen über das Fahrzeug geschleudert und schwer verletzt, die andere Person leicht verletzt worden sei. Nach mehreren Hundert Metern habe er das Tempo erhöht und sei mit mindestens Tempo 80 auf einen Fußgänger zugerast. Der Mann sei mehrere Meter durch die Luft geschleudert worden und auf eine dort stehende Person gefallen. Er wurde so schwer verletzt, dass er kurze Zeit später an der Unfallstelle verstarb. Die Amokfahrt habe er fortgesetzt und sei dann auf Höhe des Paradeplatzes gezielt in eine Menschengruppe gefahren. Dort habe er zwei Fußgängerinnen erfasst. Beide Frauen seien in die Luft geschleudert und schwer verletzt worden, wobei eine Fußgängerin aufgrund ihrer Verletzungen kurze Zeit später vor Ort verstarb. Kurz danach traf er weitere drei Personen, von denen zwei schwer verletzt wurden.
Auf Höhe des Quadrats E 7 habe der 40-Jährige sein Fahrzeug gewendet, um zu flüchten, wobei ihm der Weg durch einen mutigen Taxifahrer versperrt wurde. Die weiteren Ermittlungen haben laut Staatsanwaltschaft keine Hinweise auf ein politisches Motiv ergeben. Der 40-Jährige habe sich weiterhin nicht zur Sache eingelassen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sei davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet. „Es ist daher nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war“, schreibt die Behörde.
Das Landgericht Mannheim hat nunmehr über die Zulassung der Anklage zu entscheiden. Der 40-Jährige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.